Tach zusammen!
Folgendes ist passiert:
Heute war Kindergeburtstag meiner Tante, die am Ende einer Spielstrasse wohnt. Alles sehr eng dort. Ich habe vor dem Haus geparkt, da die Einfahrt zur Garage eng ist und ich darauf keine Lust hatte.
Einige Zeit später tauchte mein Großonkel auf, der nun aber keinen Platz für seinen PKW mehr fand. Ich sollte umparken. Da ich jedoch schon ein paar Bierchen intus hatte, bat ich meinen Stiefvater meinen Audi umzuparken. Leider nahm er die Kurze beim Wenden etwas zu großzügig und streifte einen Maschendrahtzaun. Es ratsche etwas. Er dachte sich nichts wildes.
Allerdings muss er gegen einen der grünen Pfeiler, gut getarnt durch die Hecke, gedüst sein. Denn mein Stoßfänger ist nun böse zerkrazt und verbogen
Nun die Frage... Über nimmt das seine Haftpflichtversicherung? Oder gibt es da Probleme, da es nicht sein PKW war?
Ps. Von meinen Eltern bin ich örtlich und wirtschaftlich getrennt lebend und halte meine Versicherung auch bei einem anderen Versicherer.
-- Editiert iceless am 26.12.2012 20:00
Elternteil verursacht Schaden an PKW vom Kind
26. Dezember 2012
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Frage vom 26. Dezember 2012 | 20:00
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternteil verursacht Schaden an PKW vom Kind
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2012 | 20:07
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
quote:
Über nimmt das seine Haftpflichtversicherung?
Nein, das ist ein Fall für die Vollkasko.
Eventuell muss die Kfz Haftpflicht den angefahrenen Pfeiler regulieren?
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#2
Antwort vom 26. Dezember 2012 | 22:15
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Hm. Aber ist eine HP-Vers. nicht gerade für solche Fälle gedacht? Also für all die, bei denen ich anderen Schaden an ihrem Eigentum hinzufüge?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Dezember 2012 | 09:39
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
quote:
Aber ist eine HP-Vers. nicht gerade für solche Fälle gedacht? Also für all die, bei denen ich anderen Schaden an ihrem Eigentum hinzufüge?
Richtig, ausgeschlossen sind aber Schäden, die durch den Gebrauch fremder Kfz verursacht werden.
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#4
Antwort vom 27. Dezember 2012 | 14:20
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Die Frage an meinen Herrn Anwalt belehr eines Besseren:
Es handelt sich bei dieser Art von Schaden um einen sogenannten Gefälligkeitsschaden im näheren Umfeld (Eltern, Freunde, etc.), da mein StV für mich umparkte.
In diesem Falle muss der Verursacher an sich persönlich nicht haften. Da er in der Situation aber zumindest geringfügig fahrlässig gehandelt hat, übernimmt seine Haftpflichtversicherung diesen Schaden.
#5
Antwort vom 27. Dezember 2012 | 15:54
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Sagt wer?
Da er in der Situation aber zumindest geringfügig fahrlässig gehandelt hat, übernimmt seine Haftpflichtversicherung diesen Schaden.
Bestimmt nicht die Versicherung (oder sie wäre schön blöd).
Das Fahrzeug wurde ganz normal im Straßenverkehr bewegt (Umparken gehört zweifelsohne dazu, schließlich kann man damit auch schon den Führerschein verlieren, daher war es sicher nicht verkehrt, das nicht selber zu machen), und damit ist es auch ein klarer Ausschlußfall für die Privathaftpflicht.
Anders wäre es beispielsweise, wenn jemand beim Reifenwechseln einen Schaden verursacht, das wäre imho durch die Versicherung abgedeckt.
Wem gehört eigentlich der gerammte Pfeiler? Wurde der informiert?
MfG Stefan
#6
Antwort vom 27. Dezember 2012 | 16:18
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
quote:
In diesem Falle muss der Verursacher an sich persönlich nicht haften. Da er in der Situation aber zumindest geringfügig fahrlässig gehandelt hat, übernimmt seine Haftpflichtversicherung diesen Schaden.
Ich gehe davon aus, dass Sie die private Haftpflichtversicherung ihres Stiefvaters meinen und nicht seine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Hierzu eine Meinung eines Anwaltes bei einem ähnlichen Fall.
www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=63369&rechtcheck=2
Daher gehe ich davon aus, dass der Schaden an ihrem Fahrzeug nicht von der Versicherung übernommen wird, außer es besteht für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung.
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-- Editiert Scappler am 27.12.2012 16:19
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