Hallo Zusammen,
Arbeitnehmer wird krank! Nach 6 Wochen Entgeldfortzahlung zahlt die Krankenkasse dann das Krankengeld. Dieser Arbeitnehmer bezieht dies 3 Wochen lang bis dann die Ärzte (um die Gesundung des Arbeitnehmers besser zu fördern)eine 3 monatige Rehamassnahme verordnen.
Frage:
wird in diesen 3 Monaten Klinikaufenthalt das Krankengeld durch die Krankenkasse gestrichen und muss dann dafür Übergangsgeld beantragt werden?
Viele Dank.
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Entfällt Krankengeld?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
So ist es.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ok danke, dann noch ein weitere Frage:
diese Rehamassnahme wurde vom Arzt befürtwortet und in diesem Fall durch die Deutsche Rentenversicherung bewilligt (Bescheid liegt vor), bedarfs hier einer zusätzlichen Genehmigung durch den Arbeitgeber bevor diese die Reha antritt?
Vielen Dank.
-- Editiert Elfensee am 25.01.2013 00:48
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Nö - das wäre ja noch schöner, wenn man da erst den Arbeitgeber fragen müßte...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke, noch eine weitere Frage:
Wie wirkt es sich auf die Berechnung des Krankengeldes aus, wenn der Arbeitergeber dem Arbeitnehmer Krankengeldzuschuss gewährt?
Ich frage deshalb, weil die Krankenkasse wissen möchte ob der Arbeitgeber Krankengeldzuschuss zahlt - für was möchte die Krankenkasse das wissen?
Danke.
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