Ergänzugstarif-Zahnmedizinische Behandlung

4. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)
Ergänzugstarif-Zahnmedizinische Behandlung

Werden Behandlungsmaßnahmen über die gesetzliche KV abgerechnet, sind damit sämtliche Kosten abgegolten.
Sollten Mehrkosten privat nach der Gebührenordnung für Privatpatienten(GOZ) in REchnung gestellt werden , so können diese nicht erstattet werden . Der Tarif 283 sieht hierfür keine Leistungen vor.
Eine Kostenerstattung kann nur erfolgen , wenn die kieferorthopädichen Behandkungskosten aufgrund der Einstufung im Gesamten nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Sorry hatte hier versehentliche einen Teil gelöscht , habe einen neuen Thread eröffnet!
Diesen bitte sacken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.234 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen