Werden Behandlungsmaßnahmen über die gesetzliche KV abgerechnet, sind damit sämtliche Kosten abgegolten.
Sollten Mehrkosten privat nach der Gebührenordnung für Privatpatienten(GOZ) in REchnung gestellt werden , so können diese nicht erstattet werden . Der Tarif 283 sieht hierfür keine Leistungen vor.
Eine Kostenerstattung kann nur erfolgen , wenn die kieferorthopädichen Behandkungskosten aufgrund der Einstufung im Gesamten nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind.
Ergänzugstarif-Zahnmedizinische Behandlung
4. März 2006
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Frage vom 4. März 2006 | 08:52
Von
Status: Beginner (148 Beiträge, 6x hilfreich)
Ergänzugstarif-Zahnmedizinische Behandlung
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#1
Antwort vom 4. März 2006 | 08:55
Von
Status: Beginner (148 Beiträge, 6x hilfreich)
Sorry hatte hier versehentliche einen Teil gelöscht , habe einen neuen Thread eröffnet!
Diesen bitte sacken lassen.
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