Hallo,
ich habe nach der Hochzeit (Dezember 2017) die Fzg Papiere nicht ändern lassen.
Jetzt wurde das Fahrzeug gestohlen und ich habe es abgemeldet.
Bei der Abmeldung wurde nicht nach der Namensänderung gefragt, mir war das nicht bewusst, dass ich das hätte unverzüglich erledigen sollen.
Welche Folgen können im Nachhinein noch eintreten? Kann die Zulassung nachträglich rückwirkend entzogen werden?
Kann der Versicheurngsschutz (Teilkasko) nachträglich erlöschen?
Die Namensänderung kann als Schadensursache ausgeschlossen werden, oder?
Danke und Gruß
Erlöschen des Teilkasko-Versicherungs-Schutzes wegen nicht gemeldeter Namensänderung?
24. Mai 2018
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Frage vom 24. Mai 2018 | 19:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erlöschen des Teilkasko-Versicherungs-Schutzes wegen nicht gemeldeter Namensänderung?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2018 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47495 Beiträge, 16808x hilfreich)
https://www.123recht.net/forum/verkehrsrecht/KFZ-Papiere-nach-Namensaenderung-nach-Heirat-nicht-geaendert-__f538161.html
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