Ermittlung der Eintrittspflicht vom Versicherer

28. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Etzel
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)
Ermittlung der Eintrittspflicht vom Versicherer

Hallo,
Herr X hatte einen VU und hat einen RA eingeschaltet, da er ja eine Rechtsschutzversicherung hat.
Jetzt will der Rechtsschutzversicherer ermitteln, ob eine Eintrittspflicht der Versicherung vorliegt.
Man bittet um Angaben der Unfallschilderung
Höhe der Forderungen
Wurde einer der Beteiligten verwarnt oder läuft ein Ermittlungsverfahren
Alkohol war nicht im Spiel, 0,00.

Herr X hat persönlich die Rechtsschutzversicherung angerufen und mitheteilt, dass er einen Unfall hatte.
Man nannte ihm nach Prüfung seiner Mitgliesdaten eine Telefonnummer, die der RA anrufen soll.
Desweiteren sagte man, das Weitere kennt ihr RA.
Herr X hat dem RA seine Mitgliedsnummer und die erhaltene Telefonnummer übergeben und damit war der RA zu frieden und meinte noch, es gab nie Probleme.
Was soll das?





-- Editiert Etzel am 28.01.2012 21:05




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Haben sie tatsächlich geglaubt, dass eine RSV unbesehen eine Kostenübernahme zugesteht, ohne zu prüfen, ob ein Verfahren überhaupt Sinn macht?

Eine RSV ist eine reine Kostenversicherung im Gegensatz z.B. zu einer Haftpflichtversicherung.

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""

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#2
 Von 
Etzel
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke,
aber Herr X hat persönlich die Rechtsschutzversicherung angerufen und mitheteilt, dass er einen Unfall hatte.
Man nannte ihm nach Prüfung seiner Mitgliesdaten eine Telefonnummer, die der RA anrufen soll.
Desweiteren sagte man, das Weitere kennt ihr RA.
Herr X hat dem RA seine Mitgliedsnummer und die erhaltene Telefonnummer übergeben und damit war der RA zu frieden und meinte noch, es gab nie Probleme.

Wann macht ein Verfahren keinen Sinn?
Es geht doch auch um die Abwehr von Gelstrafen.

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"MfG
Etzel"

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#3
 Von 
Etzel
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Gibt es keine besseren Antworten.
Es ist doch auch üblich, dass man bei einem Verkehrsunfall vor Ort sofort seinen RA anruft und ihn um anwaltlichen Beistand bittet.
Habe es schon gesehjen, dass ein Bürger der Polizei keine Auskunft erteilte und vor der Polizei seinen RA anrief, da er eine RSV hat.Der RA sagte dann zur Polizei, dass er keine Aussagen machen muss.


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"MfG
Etzel"

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