Erpressung durch unbekannten Versicherungsmakler

27. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Serah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung durch unbekannten Versicherungsmakler

Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass ich hier in der Spalte mit meiner Frage richtig bin. Mein Mann und ich haben gerade folgendes Problem....

Letzte Woche bekam mein Mann einen Anruf von einem Versicherungsmakler. Der teilte ihm mit, dass sein ehemaliger Ausbildungsbetrieb (die Ausbildung ist knapp 15 Jahre her) damals einen VWL Vertrag für ihn gemacht hat und er ihm das Geld davon auszahlen möchte. Da mein Mann aber in den 15 Jahren ein paar mal umgezogen ist und mittlerweile einen anderen Nachnamen hat, erzähle der Versicherungsmakler, dass er ihn länger suchen musste, bis er ihn jetzt gefunden hatte. Am Samstag war er dann bei uns und brachte die Unterlagen mit. Bei seinem Besuch war dieser VWL Vertrag nur ganz kurz Thema, denn er fing gleich an und wollte all unsere Versicherungsunterlagen haben, vom Haus, übers Auto, einfach alles. Wir haben ihm dann gesagt, dass wir mit unseren Versicherungen zufrieden sind und nicht wechseln wollen und werden. Daraufhin wurde er richtig unfreundlich und fing an uns anzuschreien "Und wer erstattet mir meine Auslagen?" usw. Dann gab er uns die Wahl, entweder wir wechseln alle Versicherungen zu ihm + weitere Versicherungen abschließen oder er möchte die Hälfte des Geldes haben, dass sich auf dem Konto dieses VWL Vertrages befindet. Meiner Meinung nach ist das ja schon Erpressung. Darf er das so einfach? Denn niemand hat ihn damit beauftragt meinen Mann zu suchen, auch nicht die ehemalige Chefin. Was können wir machen und an wen kann man sich da wenden? Seit heute morgen ruft der auch ständig bei uns an und will einen neuen Termin vereinbaren. Wir wollen einfach nur unsere Ruhe vor diesem unsymphatischen, unfreundlichen Menschen haben.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten :-)

Probleme mit der Versicherung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Erpressung ist das nicht, eher ein unverschämtes Verlangen. Das ist aber nicht strafbar.

Die Sache mit der VWL scheint mir ein Vorwand, um einen Besuchstermin zu erhalten. Wird vermutlich nichts hinter sein. Aber Dein Mann könnte ja, falls es tatsächlich so einen Vertrag gab, mal direkt beim Versicherer unter Benennung des Ursprungsnamens anfragen.

Der Versicherungsmakler ist selbstständig und handelt eigenverantwortlich. Deshalb gibt es keine Stelle, bei der sich eine Beschwerde in dieser Sache lohnen würde.

Man könnte, falls er die Anrufe nicht einstellt, auf Unterlassung klagen, oder einfach den Höhrer daneben legen.

Dreist ist das Verhalten allemal.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Erpressung ist das nicht, eher ein unverschämtes Verlangen. Das ist aber nicht strafbar.

Die Sache mit der VWL scheint mir ein Vorwand, um einen Besuchstermin zu erhalten. Wird vermutlich nichts hinter sein. Aber Dein Mann könnte ja, falls es tatsächlich so einen Vertrag gab, mal direkt beim Versicherer unter Benennung des Ursprungsnamens anfragen.

Der Versicherungsmakler ist selbstständig und handelt eigenverantwortlich. Deshalb gibt es keine Stelle, bei der sich eine Beschwerde in dieser Sache lohnen würde.

Man könnte, falls er die Anrufe nicht einstellt, auf Unterlassung klagen, oder einfach den Höhrer daneben legen.

Dreist ist das Verhalten allemal.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Der teilte ihm mit, dass sein ehemaliger Ausbildungsbetrieb (die Ausbildung ist knapp 15 Jahre her) damals einen VWL Vertrag für ihn gemacht hat und er ihm das Geld davon auszahlen möchte.

Das Geld zahlt in der Regeldie Versicherung aus und nicht ein dahergelaufener Makler.
Ich befürchte, das der VWL-Vertrag im übrigen gar nicht existiert.


Ich würde dem Makler antworten das man mit dem Anwalt gesprochen habe und diesen bei weiterer Belästigung beauftragen würde eine gerichtliche Verfügung wegen Belästigung zu erwirken und bei der Bundesnetzagentur zwecks Entzug der Rufnummer intervenieren würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Man kann sich bei den Versicherungen beschweren mit denen der Makler arbeitet.

Zitat:

Ich befürchte, das der VWL-Vertrag im übrigen gar nicht existiert.


Das sehe ich auch so. Eine Nachfrage beim alten Arbeitgeber sollte das klären.

Zitat:
Daraufhin wurde er richtig unfreundlich und fing an uns anzuschreien "Und wer erstattet mir meine Auslagen?"


Das nennt man Lehrgeld, Herr Makler. ;-)

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hi,

Erpressung ist das nicht, eher ein unverschämtes Verlangen. Das ist aber nicht strafbar.

Die Sache mit der VWL scheint mir ein Vorwand, um einen Besuchstermin zu erhalten. Wird vermutlich nichts hinter sein. Aber Dein Mann könnte ja, falls es tatsächlich so einen Vertrag gab, mal direkt beim Versicherer unter Benennung des Ursprungsnamens anfragen.

Der Versicherungsmakler ist selbstständig und handelt eigenverantwortlich. Deshalb gibt es keine Stelle, bei der sich eine Beschwerde in dieser Sache lohnen würde.

Man könnte, falls er die Anrufe nicht einstellt, auf Unterlassung klagen, oder einfach den Höhrer daneben legen.

Dreist ist das Verhalten allemal.

Berry


Naja, die Bafin oder IHK wären eine Anlaufstelle.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat:
Naja, die Bafin oder IHK wären eine Anlaufstelle.


Gegen welche Regeln soll der Makler verstoßen haben, die die Bafin gem. VAG berechtigen würde einzugreifen?
Gegen welche Regeln soll der Makler verstoßen haben, die die IHK berechtigen würde, ihm die Zulassung zu entziehen?

Er hat lediglich ohne jede vertragliche Grundlage eine Vergütung verlangt und dabei durchblicken lassen, dass er ohne Vergütung nichts weiter tut.

Verlangen kann er viel, durchsetzen kann er nichts.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Serah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Serah):
Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass ich hier in der Spalte mit meiner Frage richtig bin. Mein Mann und ich haben gerade folgendes Problem....

Letzte Woche bekam mein Mann einen Anruf von einem Versicherungsmakler. Der teilte ihm mit, dass sein ehemaliger Ausbildungsbetrieb (die Ausbildung ist knapp 15 Jahre her) damals einen VWL Vertrag für ihn gemacht hat und er ihm das Geld davon auszahlen möchte. Da mein Mann aber in den 15 Jahren ein paar mal umgezogen ist und mittlerweile einen anderen Nachnamen hat, erzähle der Versicherungsmakler, dass er ihn länger suchen musste, bis er ihn jetzt gefunden hatte. Am Samstag war er dann bei uns und brachte die Unterlagen mit. Bei seinem Besuch war dieser VWL Vertrag nur ganz kurz Thema, denn er fing gleich an und wollte all unsere Versicherungsunterlagen haben, vom Haus, übers Auto, einfach alles. Wir haben ihm dann gesagt, dass wir mit unseren Versicherungen zufrieden sind und nicht wechseln wollen und werden. Daraufhin wurde er richtig unfreundlich und fing an uns anzuschreien "Und wer erstattet mir meine Auslagen?" usw. Dann gab er uns die Wahl, entweder wir wechseln alle Versicherungen zu ihm + weitere Versicherungen abschließen oder er möchte die Hälfte des Geldes haben, dass sich auf dem Konto dieses VWL Vertrages befindet. Meiner Meinung nach ist das ja schon Erpressung. Darf er das so einfach? Denn niemand hat ihn damit beauftragt meinen Mann zu suchen, auch nicht die ehemalige Chefin. Was können wir machen und an wen kann man sich da wenden? Seit heute morgen ruft der auch ständig bei uns an und will einen neuen Termin vereinbaren. Wir wollen einfach nur unsere Ruhe vor diesem unsymphatischen, unfreundlichen Menschen haben.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten :-)


Mein Beitrag ist zwar schon etwas älter aber ich dachte mir, ich berichte mal wie die Sache ausgegangen ist, falls jemand mal ein ähnliches Problem haben sollte (was ich nicht hoffe).
Wir haben diesen Makler damals gebeten uns die Unterlagen von diesem VWL Vertrag zukommen zu lassen, damit wir sehen, dass das ganze wahr ist was er uns erzählt. Hat er auch getan und wir haben direkt dort angerufen und das Geld auch kurze Zeit später auszahlen lassen. Der Makler hat uns noch eine Weile belästigt wegen seinem "Anteil" aber irgendwann war dann Ruhe.
Den VWL hatte die damalige Ausbilderin von meinem Mann zu dessen Ausbildungszeit (vor knapp 20 Jahren) machen lassen. Die Firma gibt es heute nicht mehr und die Bank wechselte auch den Namen, deshalb lag das ganze die letzten Jahre einfach still.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Passiert leider viel zu selten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

damals hatte ich zwar gar nichts geschrieben, danke aber trotzdem für die Rückmeldung.

Die Vermutungen, dass es den VWL-Vertrag gar nicht geben soll finde ich übrigens angebracht. Denn wenn es so wäre (alles erfunden), dann gäbe es sehr wohl Angriffspunkte gegen den Makler (bis hin zu Straftaten).

Aber ihr habt' offenbar alles richtig gemacht und euch nicht unter Druck setzen lassen (naja, ein bisschen vielleicht schon, aber ihr habt' ja dann hier gefragt). Kompliment.

Stefan

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