Hallo,
ich gehe von folgendem hypothetischen Fall aus:
- das PKW von A wird beschädigt, wobei die Schuldfrage der Unfallverursachung außer Frage steht.
- A lässt daraufhin einen Kostenvoranschlag von seiner KFZ-Werkstatt erstellen.
- Der Schaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro, die Rechnung für den Kostenvoranschlag beträgt 50 Euro.
- Der Kostenvoranschlag wird daraufhin zur gegnerischen Versicherung gesandt mit der Zahlungsaufforderung den Schaden auf Kostenvoranschlagsbasis zu regulieren und zusätzlich die Kosten für den Voranschlag zu erstatten.
- Die gegnerische Versicherung überweist im Folgenden den Nettobetrag für PKW Schaden und zusätzlich 20 € Kostenpauschale.
- Eine Übernahme der Rechnung für den Kostenvoranschlag wird aber mit der Begründung abgelehnt, dass bei einer Reparatur die Kosten von der Werkstatt üblicherweise erlassen werden würden.
Nach meiner Rechtsauffassung ist es aber so, dass die 50€ erstattet werden müssten.
Zudem besteht in der Schadensregulierung der Versicherung eine nicht nachvollziehbare Logik:
- zum einen wird der Schaden "Netto" reguliert (was ja auch OK ist, da A keine Reparatur vornehmen lassen will),
- aber zum anderen wird die 50€ Kostenübernahme abgelehnt, da diese ja üblicherweise entfallen.
Für Lösungsansätze bedanke ich mich im Voraus.
Erstattung der Kosten für den Kostenvoranschlag
15. Februar 2006
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Frage vom 15. Februar 2006 | 16:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung der Kosten für den Kostenvoranschlag
#1
Antwort vom 15. Februar 2006 | 19:14
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 64x hilfreich)
Kostenvoranschlag wird von der Versicherung nicht bezahlt, genau wie es die Versicherung begründet.
Besser wäre ein Gutachten, auch wenns teuerer ist, dieses würde übernommen werden.
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