Guten Tag,
ich hoffe, dass mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen kann.
Im vorliegenden Fall musste eine junge Frau eine Nacht in einer Klinik verbringen. Die Patientin ist gesetzlich krankenversichert, hatte zu dem Zeitpunkt jedoch nicht ihre Krankenversicherungskarte dabei. Bei der Aufnahme hat die Dame der Klinik nur mitgeteilt, in welcher Krankenversicherung sie Mitglied ist.
Das war vor etwa 1,5 bis 2 Jahren. Wenige Wochen nach dem Klinikaufenthalt kam bereits eine Rechnung über ca. 350€.
Mit der Annahme, dass die Rechnung durch die Krankenversicherung reguliert wird, hat die Person die betreffende Rechnung nicht beachtet. Erst ein Jahr später kam eine Mahnung, mit dem Hinweis, dass schon in naher Zukunft bei Nichtbezahlen gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Ich würde daher gerne wissen, ob noch eine nachträgliche Regulierung durch die Krankenkasse möglich ist. Oder ist die Angelegenheit nach 1,5-2 Jahren bereits derart verjährt, dass die Krankenkasse eine Zahlung verweigern würde? Ich bin leider noch nicht dazu gekommen, mich bei der Krankenkasse direkt zu erkundigen, allerdings schreibe ich hier auch in der Hoffnung, dass mir vielleicht vorher jemand einen Ratschlag zum weiteren Vorgehen machen kann.
Die Patientin, um die es hier geht, war in diesem Zeitraum durch familiäre und finanzielle Probleme zu sehr abgelenkt, als dass sie rechtzeitig geeignete Schritte hätte einleiten können.
Ich hoffe, dass trotz allem noch die Möglichkeit einer Regulierung durch die Krankenkasse besteht, da sie schließlich zu dem Zeitpunkt de facto Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war.
Mit freundlichen Grüßen
Bundy
Erstattung von Krankenhauskosten
3. Mai 2003
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Frage vom 3. Mai 2003 | 18:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung von Krankenhauskosten
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#1
Antwort vom 20. Mai 2003 | 23:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Sorry,
aber 1,5 bis 2 Jahre sind schon ein verdammt langer Zeitraum.
Warum so schwierig, wenns auch einfach ginge.
Rechnung bei Krankenkasse einreichen und abwarten, was passiert. Oder aber direkt bei KK nachfragen! Vorausgesetzt, die Patientin war zum besagten Zeitpunkt versichert und hat auch ihre Beiträge fristgerecht abgeführt.
Gruß, Hagen
Und jetzt?
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