Hallo liebe Leute,
Bei laufenden Versicherungen wird ja unterschieden zwischen Erstbeitrag und Folgebeitrag.
Meine Googlesuche brachte nicht den Erfolg den ich mir erhoffte.
Bei einer laufenden Versicherung gibt es den Erstbeitrag, also die erste Zahlung und alle Beiträge innerhalb des Versicherungszeitraumes danach, z.B. monatliche Zahlung, gelten als Folgebeitrag.
Bei einer KFZ Haftpflicht sehe ich das eindeutig ein. Es wird eine Zahlweise vereinbart und zu diesen Terminen gezahlt. Der Versicherungszeitraum (Periode), bleibt nach oben hin offen.
Aber es gibt auch andere Versicherungen, z.B. Hausrat. Diese wird für einen Zeitraum (Periode) von einem Jahr abgeschlossen. Es erfolgt eine automatische Verlängerung wenn nicht rechtzeitig vorher gekündigt wird. In der Regel bekommt man jedesmal eine neue Beitragsrechnung für den neuen Versicherungszeitraum.
Daher auch meine Frage.
Erfolgt mit der neuen Beitragsrechnung für den neuen Beitragszeitraum (Periode) inkl. Premienerhöhung, dann ein Erstbeitrag oder Folgebeitrag ?
Da es sich um einen neuen Versicherungszeitraum mit geänderten Bedingungen handelt tendiere ich zum Erstbeitrag.
Da es aber eine automatische Verlängerung des Vetrages ist wäre es aber ein Folgebeitrag.
Ich bin verwirrt Kann mir dabei jemand helfen ?
MfG
Thorpax
Erstbeitrag und Folgebeitrag bei Jahreszeitraum
6. Januar 2020
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Frage vom 6. Januar 2020 | 10:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstbeitrag und Folgebeitrag bei Jahreszeitraum
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#1
Antwort vom 6. Januar 2020 | 16:37
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
ZitatErfolgt mit der neuen Beitragsrechnung für den neuen Beitragszeitraum (Periode) inkl. Premienerhöhung, dann ein Erstbeitrag oder Folgebeitrag ? :
Wenn sich lediglich die Versicherungsprämie erhöht, handelt es sich um einen Folgebeitrag und nicht um den Erstbeitrag bzw. Einlösebeitrag.
Und jetzt?
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