Erwerbsminderungsrente Nach dem Gutachter

26. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
Ollibaer69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente Nach dem Gutachter

Habe vor 5 Monaten einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Vor 5 Wochen war ich beim Gutachter, der mich nach seinen Worten " tot " schreiben wollte. Jetzt habe ich einen Brief von der DRV erhalten mit einer Bescheinigung die vom Arbeitgeber auszufüllen sei.
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Arbeitsplatzbeschreibung

Was kann das für mich bedeuten?

-- Editiert von Moderator topic am 26. September 2025 19:22

-- Thema wurde verschoben am 26. September 2025 19:22




23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41002 Beiträge, 6619x hilfreich)

:forum:

Deine Frage gehört ins Unterforum Sozialrecht.

Die DRV wird das Gutachten lesen und bewerten. Was ein Gutachter ---wollte---, interessiert die DRV nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Ollibaer69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Frage gehört ins Unterforum Sozialrecht.


Wusste ich nicht.
Das war keine Antwort auf meine Frage

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20418 Beiträge, 7379x hilfreich)

Ich vermute, die DRV wird prüfen, ob dir noch stundenweises Arbeiten zuzumuten ist.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19232 Beiträge, 10351x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich vermute, die DRV wird prüfen, ob dir noch stundenweises Arbeiten zuzumuten ist.

Genau:
Wenn die Beschreibung mehrere Tätigkeiten umfasst, wird die DRV prüfen, ob zumindest ein Teil der Aufgaben noch ausgeführt werden bei stundenweiser Arbeit / Teilzeit. Oder ob der Arbeitsplatz so geändert werden kann, dass stundenweise Arbeit / Teilzeit möglich ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Ollibaer69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn die Beschreibung mehrere

GEHT NICHT UND ICH BIN SCHON TEILZEIT
EINE ANDERE TÄTIGKEIT GIBT ES NICHT BEI UNS IM ÖFFENTLICHEN DIENST

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20418 Beiträge, 7379x hilfreich)

Du hast gefragt Was kann das für mich bedeuten?
Die Antworten gehen dahin, dass die DRV prüft ...
Und nun 'brüllst' du hier herum (via Großbuchstaben) - was soll das?
Kein Mensch hat behauptet, dass 'das' geht. Die prüfen halt ... und müssen das offenbar.

(Ich kannte jemanden, der sein Bein verloren hat; dem wurde der entsprechende Ausweis erst einmal mit 'vorübergehend' ausgestellt - als ob der Haxn wieder nachwüchse. Ist halt so.)


-- Editiert von User am 27. September 2025 11:53

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#7
 Von 
Ollibaer69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du hast gefragt Wa


Geht's noch ? Ich brülle hier überhaupt nicht rum. Ich habe lediglich die Situation geschildert. Wenn man zu dumm ist eine Antwort zu verstehen, sollte man lieber schweigen.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20418 Beiträge, 7379x hilfreich)

... gut, vielleicht weißt du auch bloß nicht, dass Text in Versalien in Foren gelesen werden als lautstark vorgebracht. Und deine Entgegnung #7 ist natürlich auch alles andere als aggressiv, oder?

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#9
 Von 
Ollibaer69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
gut, vielleicht weißt

ok, das war nicht in Ordnung. Dafür sage ich Entschuldigung

Aber ich lasse mir ungern etwas unterstellen. Bin schon nervös genug und das Warten macht einen fertig. Deshalb hat der Brief für mich Fragen aufgeworfen, vorallem nachdem der Gutachter sein Urteil kund tat.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41002 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Ollibaer69 ):
Das war keine Antwort auf meine Frage
Doch. Meine Antwort war dabei.
Der Hinweis mit dem falschen Forum war gar nicht für dich...
Zitat (von Ollibaer69 ):
Geht's noch ? Ich brülle hier überhaupt nicht rum.
Nun ja. Im Netz sind Großbuchstaben als laute Äußerung und/oder
besondere Betonung längst bekannt.
Es geht also noch ...und die Fragen werden trotzdem beantwortet. :wink:

Wichtig ist, was tatsächlich im Gutachten steht--- nicht aber, ob er dich tot schreiben wollte.---> Stimmts?

Zitat (von Ollibaer69 ):
Wenn man zu dumm ist eine Antwort zu verstehen,
Niemand ist hier zu dumm.

Wenn das dein erster EM-Rentenantrag ist, prüft die DRV auch außer der EM-Rente erstmal Reha-Maßnahmen oder auch Umschulungen/LTA an... kommt halt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Oder wie hier: Fragen an den Arbeitgeber. Der ÖD als dein riesiger Arbeitgeber wird antworten, was geht/nicht geht.

Zitat (von Ollibaer69 ):
vorallem nachdem der Gutachter sein Urteil kund tat.
Das ist ja eigentlich das einzig Interessante.
Was schreibt der Gutachter denn überhaupt zu deinem Leistungsvermögen?
zB., wie viele Stunden du tgl. überhaupt noch gewisse Arbeiten ausführen könntest?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Ollibaer69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist ja eigentlich das einzig Interessante.


Was er genau geschrieben hat, weiß ich natürlich nicht. Seine Worte waren , ich schreiben sie tot da geht nichts mehr.
Eine Umschulung mit 62? Ist alles zum kotzen, sorry

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19232 Beiträge, 10351x hilfreich)

Zitat (von Ollibaer69 ):
GEHT NICHT UND ICH BIN SCHON TEILZEIT
EINE ANDERE TÄTIGKEIT GIBT ES NICHT BEI UNS IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Das weiß die DRV aber nicht. Die haben genau so wenige Hellseher in ihren Reihen wie dieses Forum.
Deshalb fragen sie beim Arbeitgeber nach.

Dass Text in Großbuchstaben in Foren als aggressiv und grob unhöflich gilt, wurde ja schon gesagt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4506 Beiträge, 739x hilfreich)

Zitat (von Ollibaer69 ):
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Arbeitsplatzbeschreibung


Wird in der Regel angefordert und kann auch die EMR bedeuten. Geduld haben und abwarten, könnte auch 7 Monate nach Antragstellung die EMR bedeuten.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41002 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Ollibaer69 ):
Eine Umschulung mit 62?
Sorry, warum bringst du die wenigen Fakten auch noch so scheibchenweise?
Sowas gehört in die erste Frage, dann kommt auch keine Idee mit Umschulung mehr.
Rumrätseln ist nicht der Sinn des Forums.

1. Scheibchen: Du arbeitest nur Teilzeit.
2. Scheibchen: Im ÖD gibts für dich keine Tätigkeiten mehr.
3. Scheibchen: Du bist schon 62.

DU weißt, was du alles nicht mehr kannst, der Gutachter hat es bewertet und wenn dein AG tatsächlich keine passende Tätigkeit für dich findet, dann ist das so.
Ungeduld ist zumindest keine Krankheit...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42972 Beiträge, 14808x hilfreich)

Eben! Ungeduld ist genauso wenig wie Pampigkeit eine Krankheit!

Wie schon die Vokabel Erwerbsunfähigkeit sagt, geht es nicht darum, ob Du den Arbeitsplatz, den Du derzeit inne hast, in Zukunft weiterhin ausfüllen kannst, sondern darum, ob Du evtl. auch anderweitig, etwa auf einem der Behinderung entsprechenden Arbeitsplatz - und sei es auch nur über drei Stunden am Tag einsetzbar. Das Gutachten in nur ein Puzzle-Stein in dem Entscheidungsfindungsprozess. Und die Versicherung kann auch anders entscheiden als im Gutachten empfohlen.

wirdwerden

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#16
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20418 Beiträge, 7379x hilfreich)

.... das ist möglicherweise der Frust von Ollibaer69: Da kommt ein Gutachter, der endlich versteht und ein eindeutiges Gutachten schreibt - - - da ist Hoffnung, dass es endlich läuft - - - und dann verlangt die Rentenversicherung noch Auskunft vom AG über seinen Arbeitsplatz.
Olli sollte sich emotional darauf einstellen, dass der Kampf noch länger gehen kann. KANN!

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42972 Beiträge, 14808x hilfreich)

Du, er weiß doch noch gar nicht, was in dem Gutachten steht. Es liegt ihm doch noch gar nicht vor.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ollibaer69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du, er weiß doch noch gar nicht, was in dem Gutachten steht. Es liegt ihm doch noch gar nicht vor.


Das habe ich ja genau so geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41002 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Ollibaer69 ):
Das habe ich ja genau so geschrieben.
Ja richtig.
Du kannst also tatsächlich nur abwarten, was die DRV dir antwortet, nachdem sie auch die Stellungnahme deines AG bekommen und bewertet hat.

Dass es unterschiedliche EM-Renten gibt, weißt du wahrscheinlich?

...wer tot geschrieben wird und weiterlebt und schon 62 ist, könnte durchaus eine volle EM-Rente erhalten...und danach in die Altersrente übergehen.

Als erwerbsunfähig bezeichnet man seit > 20 Jahren niemanden mehr.
Personen mit voller Erwerbsminderungsrente dürften zB trotzdem noch etwas erwerbstätig sein. Sie müssten aber nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4506 Beiträge, 739x hilfreich)

Zitat (von Ollibaer69 ):
Eine Umschulung mit 62? Ist alles zum kotzen, sorry

Übersah ich gestern. Warum wird nicht an eine Rente wg. Schwerbehinderung gedacht oder liegt keine vor.?

Zitat (von Anami):
und schon 62 ist, könnte durchaus eine volle EM-Rente erhalten...und danach in die Altersrente übergehen.

Warum Altersrente? Schwerbehindertenrente könnte vorteilhafter sein. Wenn er keine Schwerbehinderung hat, sollte ein GdB beantragt werden und evtl. erreicht man in einigen Jahren den erforderlichen GdB von 50.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41002 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum Altersrente?
KÖNNTE.
Eine 62jährige Person in TZ-Beschäftigung hat vor 5 Monaten eine EM-Rente beantragt und vor 5 Wochen hat der Gutachter zum TE gemeint: ...da geht nichts mehr.

...alles ist jetzt zum kotzen...was ansonsten vorliegt oder möglich wäre...ergibt sich evtl. auch ...scheibchenweise

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4506 Beiträge, 739x hilfreich)

Zitat (von Anami):
KÖNNTE.

Und mit einer Schwerbehinderung könnte man anstatt in die Altersrente in die Rente wg. Schwerbehinderung wechseln

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#23
 Von 
Ollibaer69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und mit ei


Informationen: Heute habe ich erfahren, das jenes Gutachten noch gar nicht bei der DRV eingegangen ist.

Danke an alle für die Beantwortung

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