Hallo,
muss die GKK die Fahrtkosten zum Artzt zur Voruntersuchung, OP und Nachuntersuchungen übernehmen, wenn dieser 600km vom Wohnort entfernt ist?
Hinweis: Der Artzt ist der Einzige in D, der diese Art von OP durchführen kann. Die Krankenkasse hat der Behandlung zugestimmt. Gefahren wird mit der Bahn.
Danke!
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-- Editiert von Moderator am 16.12.2014 00:39
-- Thema wurde verschoben am 16.12.2014 00:39
Fahrkosten, muss die Krankenkasse zahlen?
Guten Abend,
Krankenkassen müssen die notwenigen Aufwendung für die Heilbehandlung des Patienten übernehmen. Welche Aufwendungen bezahlt werden müssen, sind katalogisiert zusammen gestellt.
Bei Sonderfällen, wie in dem von Ihnen geschildertem Fall, sollte ein Antrag auf Kostenübernahme der Fahrtkosten bei der Krankenkasse gestellt werden. Unter Umständen kommt eine Härtefallregelung zum Tragen, die eine Kostenerstattung mit sich bringt.
Außerhalb einer Härtefallregelung haben gesetzliche Krankenkassen kaum Spielraum. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an.
Die letzte Alternative ist der Versichertenrat jeder gesetzlichen Krankenkasse, bei dem man intervenieren könnte, wenn alle Versuche auf Kostenübernahme / Erstattung scheitern.
Außerhalb von Katalogleistungen und wohlwollender Gewähung von Härtefallregelungen muss die Krankenkasse im Interesse aller Beitragszahler nichts.
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Und das ist jetzt eine ambulante OP? Denn die Fahrtkosten zur stationären Behandlung sind grundsätzlich zu übernehmen: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Fahrtkosten-Transportkosten-133.html
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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Danke ihr Beiden!
Es ist eine anstehende und erforderliche Knochen-Op, die eine Behinderung seit Geburt beheben soll.
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