Fahrlässige Brandstiftung/Haftpflichtversicherung

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
sinupret1964
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Brandstiftung/Haftpflichtversicherung

Guten Tag,
ich habe aus Unwissenheit ein Feuer in meiner Mietwohnung verusacht. Beim Renovieren, vor dem Einzug in meine neue Wohnung, habe ich einen Lappen mit Holzschutzöl in einem Müllsack unfachgerecht entsorgt . Dieser entzündete sich nach Stunden selbst. Mir war bisher nicht bekannt, dass dies passieren kann.
Nun habe ich Post von der Polizei bekommen. Mir wird fahrlässige Brandstiftung (Par. 306d StGB) vorgeworfen. Ich soll mich zur Beschuldigung äußern.
Meine Frage: Kommt für den durch fahrlässige Brandstiftung verursachten Schaden meine Haftpflichtversicherung auf?
Mit freundlichen Grüßen
sinupret1964

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Kommt für den durch fahrlässige Brandstiftung verursachten Schaden meine Haftpflichtversicherung auf?


Ja

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von sinupret1964):
Meine Frage: Kommt für den durch fahrlässige Brandstiftung verursachten Schaden meine Haftpflichtversicherung auf?

Einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung lesen - dorft pflegt drin zu stehen was genau versichert ist.



Zitat (von hh):
Ja

Da habe ich so meine Zweifel - eigere Sachen sind oft nicht versichert und strafrechtliche Folgen überhaupt nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Mein "Ja" bezog sich ausschließlich auf den entstandenen Fremdschaden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sinupret1964
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten, meine Frage bezog sich primär auf den Fremdschaden. Die strafrechtlichen Folgen werden sich hoffentlich in Grenzen halten....?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Bei solchen Fällen gibt es eine gewisse Tendenz "der Täter ist schon dadurch genug gestraft, dass er auf dem Eigenschaden (zumindest teilweise) sitzen bleibt" - strafrechtliche Konsequenzen sind da überschaubar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von sinupret1964):
Kommt für den durch fahrlässige Brandstiftung verursachten Schaden meine Haftpflichtversicherung auf?


Die hoffentlich vorhandene Haftpflicht wird sich mit der Gebäudeversicherung einig werden. Für eigene bereits eingebrachte Sachen bräuchte man allerdings eine Hausratversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von sinupret1964):
einen Lappen mit Holzschutzöl in einem Müllsack unfachgerecht entsorgt . Dieser entzündete sich nach Stunden selbst. Mir war bisher nicht bekannt, dass dies passieren kann.


Kann es eigentlich auch nicht, daher die Frage, ob es sichergestellt ist, dass das Holzschutzöl der Verursacher ist.

Mal ein Auszug aus einem Sicherheitsdatenblatt einer solchen Holzschutz Öllasur:

Zündtemperatur: 240 °C
Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.


Also bevor man da irgendwas aussagt, würde ich mir erstmal das Sicherheitsdatenblatt des eingesetzten Produktes besorgen.
Gibt es entweder beim Hersteller, oder beim Inverkehrbringer des Produktes

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