Guten Tag zusammen,
Mein Fahrrad wurde gestohlen. Umgehend Anzeige bei der Polizei erstattet. Trotz deren Bemühungen und Videoüberwachung des Geländes konnte kein Verdächtiger ausgemacht werden.
Die Versicherung wurde ebenfalls informiert.
Alle Vorhandenen Unterlagen zum Fahrrad wurden eingereicht. Das war ein bis ins Detail ausgefüllter Fahrradpass der Polizei mit Daten und Bildern. Dazu die Mappe wo beim Fahrrad dabei war mit diversen Unterlagen und der Montagenachweis des Händlers wo auch noch mal Daten und Preis drauf stehen.
Einzig die Originale Rechnung fehlt.
Die Versicherung hat ‚Intern‘ den Wert des Fahrrads ermittelt. Das ist so auch ok.
Jedenfalls hängen sie sich jetzt dran auf das die originale Rechnung fehlt.
In mehreren Threads hab ich gelesen das diese nicht zwingend notwendig ist.
Wer bringt Licht ins Dunkel?
Danke
Fahrrad Diebstahl und die Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Wie alt ist denn das Rad?
Zwingend notwendig ist die mit Sicherheit nicht, aber sehr hilfreich.
Der nette Händler fertigt bestimmt eine Rechnungskopie an
Moin,
Angenommen das Fahrrad war ein Geschenk, evtl. Händler/Verkäufer unbekannt.
Laut Versicherungsschein steht da:
8.3 Welche Voraussetzungen gelten für die Entschädigungsleistung?
Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer
der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.
Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Sie Entschädigung
nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig
nachweisen.
Da steht nichts von Rechnung, alle sonstigen Unterlagen zum Fahrrad, also Hersteller, Marke, Rahmennummer und detaillierte Ausstattung inclusive Fotos vom Fahrrad liegen vor und sind im Fahrradpass eingetragen.
Der Nachweis über das Fahrrad ist also 100% erbracht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
22 Antworten
-
49 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten