Fahrraddiebstahl! Zahlt die Versicherung?

10. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
ThomasDBonn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Fahrraddiebstahl! Zahlt die Versicherung?

Hallo Zusammen,
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ich hoffe dass mir jemand meine Fragen beantworten kann.

Meine Lebensgefährtin und ich besitzen eine Eigentumswohnung in Bonn.
Wir haben eine Hausratversicherung bei der Interloyyed-Versicherung.
Fahrraddiebstahl ist mit in der Versicherung drinne und zwar nach einem bestimmten Verteilerschlüssel. (So dass wir max 690 € bei unseren 69 qm erstattet bekommen).
Fahräder standen im eigenen Keller.
Die Haupttür vom Keller war nicht verschlossen.
Unsere eigene Kellertür (Holzverschlag, Holzleisten) war verschlossen.
Haustür kann von aussen nicht geöffnet werden.

In der Nacht von Freitag 05.12. aus Samstag 06.12. verschaffte sich jemand Zutritt zu unserem Keller und brach das Vorhängeschloss auf.
Der Dieb entwendete das Rad meiner Lebensgefährtin (NP 400€1 Jahr alt), Fahrrad war nicht angekettet.
Wir haben sofort eine Anzeige erstattet, diese wurde dann am Sonntag 07.12. von der Polizei am Tatort aufgenommen.
Da ich erst am Montag die Möglichkeit hatte ein neues Schloss zu besorgen, haben wir als Notlösung den Keller mit einer Kette verschlossen.
Als ich dann am Montag im Baumarkt war um neue Schlösser zu kaufen und danach in den Keller ging um diese anzubringen, dachte ich ich träume.
Der Dieb war so dreist und ist in der Nacht von Sonntag 07.12. auf Montag 08.12. nochmal bei uns eingebrochen. Diesmal hat er einfach eine Holzlatte durchgesägt und mein Fahrrad geklaut (NP 1400€, 8 Mon. alt). Es hatte zu der Zeit einen Platten, deswegen vermuten wir dass er es nicht schon beim ersten mal mitgenommen hat.
Wieder die Polizei gerufen und eine Anzeige erstattet, mit einem neuen Aktenzeichnen.
Jetzt ist meine Frage ob die Versicherung für sowas aufkommt oder kann sie mir aus der offenen Kellertür einen Strick drehen?
Wie ich schon oben mit dem Verteilerschlüssel beschrieben habe, habe wir ja pro Kellereinbruch einen Anspruch auf 690€.
Jetzt sind es aber zwei Einbrüche, mit jeweils einem Aktenzeichnen.
Dann müsste doch beides einzeln berechnet werden, oder?
Gestern habe ich dann nagefangen in der ganzen Nachbarschaft Zettel aufzuhängen wo ich eine Belohnung von 100 € aussetze für die Wiederbeschaffung. Kann ich diese nach erfolgreicher Wiederbeschaffung von der Versicherung einfordern?
Entschuldigt bitte dass ich mich hier so umständlich ausdrücke, aber es war ein harter Tag.
Gruß aus Bonn

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Kann ich diese nach erfolgreicher Wiederbeschaffung von der Versicherung einfordern?

:(

was den zweiten diebstahl angeht: wenn die erforderlichen sicherungsmaßnahmen nicht erfüllt waren oder es vielleicht sogar kein einbruch- sondern nur einfacher diebstahl war könnte die leistung verweigert werden.

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ThomasDBonn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Warum sollte es sich im zweiten Fall denn nur um einen Diebstahl handeln?
Die Kellertür war ja auch in diesem Fall verschlossen, halt diesmal mit einer Kette und einem Vorhängeschloss.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

das war ja auch ein oder ;)

2x Hilfreiche Antwort

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