Fahrradunfall, keine Versicherung

27. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrradunfall, keine Versicherung

Hallo,
ich habe mit meinem Fahrrad das auto eines anderen leicht zerkratzt. Dieser übersendete mir einen kostenvoranschlag (eine hohe Summe).
Da ich leider keine Haftpflichtversicherung habe, muss ich wohl ihn selber zahlen. Bin ja ein Student.
Zahlt vielleicht in dem Fall die Versicherung der Gegners ein Teil des Schadens ? Was gibt es evtl. noch Möglichkeiten ?
Ich kann erst Kostenvoranschlag abz. MwSt zahlen, oder ?
Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Den Schaden wirst Du selber zahlen müssen, es sei denn Du bist noch über Deine Eltern haftpflichtversichert.

Wenn der Gegner eine Vollkaskoversicherung hat, würde die den Schaden prinzipiell übernehmen. Diese Versicherung würde den Schaden dann aber trotzdem von Dir einfordern. Das kann auch durchaus unangenehmer werden als die Forderungen eines Privatmannes.

Lerne daraus und kümmere Dich schnellstens um eine Haftpflichtversicherung. Bei nächsten Mal kann der Schaden auch mehr als einige hundert Euro betragen.

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#2
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi
wenn er nach Kostenvoranschlag abrechnen will, ohne Reparatur, dann kannst du die Verbringungskosten (Transport zum Lackierer) und die Mwst. abziehen. Lässt er sein Auto jedoch reparieren musst du den Schaden in voller Höhe bezahlen. Versuch doch dich gütlich mit ihm zu einigen oder wenn er reparieren lassen will such eine billigere Werkstatt, vielleicht lässt sich der Schaden ja auch wegpolieren.
Für alle die hier mitlesen und erst recht dir sei gesagt: Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, wenn du z.Bsp. jemandem einen Körperschaden zufügst, haftest du ein Leben lang mit deinem Vermögen. So eine Versicherung gibt es für Studenten schon ab 40 Euro im Jahr.
Viel Erfolg noch
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Muss er die Lackierung billigerweise machen lassen, ist er dazu verpflichtet ? oder egal wo er will ? bzw. muss er eine billigere Werkstatt aufsuchen ?
Ändert sich die Rechtslage, wenn es sich um ein Leasing-Auto handelt ?
Vielen Dank im Voraus!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi
Es besteht eine Schadenminderungspflicht, er kann also nicht unnötigerweise die Kosten in die Höhe treiben. Aber die teuersten Rechnungen kommen meistens von den original Werkstätten und dort darf er bzw. muss er (ist bei Leasing Firmen oft so) sein Auto reparieren lassen.
Gruss
miniway

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#5
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

zunächst würde ich aber trotz allem noch einmal prüfen lassen, ob sie nicht doch in der haftpflichtversicherung ihrer eltern noch als mitversichert gelten.
dies dürfte wahrscheinlich noch der fall sein, wenn sie sich in der erstausbildung befinden.

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