Fahrradunfall - private Unfallversicherung bietet Abfindung

7. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Fahrradunfall - private Unfallversicherung bietet Abfindung

Hallo,

ich bin Mitte 2017 beim Fahrradfahren gestürzt und habe mir eine Schultereckgelenksprengung zugezogen. Operiert wurde ich nicht, da es von den meisten Ärzten als Risikoreich eingestuft wurde oder zumindest nicht besser Heilungschancen bestanden. Meiner privaten Unfallversicherung habe ich den Vorfall gemeldet.
Nach einreichen der Unterlagen habe ich von der Versicherung einen Schrieb bekommen.

In dem schrieb bieten sie mir eine Regulierung ohne weitere Gutachten an. Ich kann allerdings absolut nicht einschätzen wie ich damit umgehen soll. Ich bin mittleren Alters, momentan habe ich geringe Einschränkungen dadurch, das normale Leben geht. Klettern oder so wäre jetzt aber nicht vollumfänglich möglich.
Anbei befindet sich ein Ausschnitt aus dem schrieb.

https://www.bilder-hochladen.net/files/big/2yxl-81-64aa.png <-

Im ersten Moment dachte ich das ist ein Angebot, bei der die Versicherung sich schnell aus allem rausziehen mag. Im zweiten Moment ist es schon eine beachtliche Summe, welche ein Gutachter vielleicht nicht mehr so sieht.

Was denkt ihr?
Was sind die Risiken, wenn ich sowas annehme?
Was gibt es noch zu beachten?
Gibt es Experten die in einem solchen Anliegen helfen können? Also Ärzte, ja – aber ich kann ja nicht zu 5 Ärzten gehen und mir eine Meinung holen.

Grüße & Danke für antworten

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15 Antworten
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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

MITTLERWEILE haben Sie keine Einschränkungen, das kann sich aber ändern. Möglicherweise steht Ihnen jetzt oder später auch eine Unfallrente zu, etc. Das muß man alles mit einkalkulieren.

Ich würde nur sagen, daß eine Versicherung keine solchen Angebote aus Goodwill macht - die sehen wohl in der Zukunft einiges an Zahlungen auf sich zukommen und versuchen, sich jetzt schnell noch aus der Affäre zu ziehen. Eine Versicherung will verdienen!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Sorry, sollte natürlich nicht "mittlerweile", sondern "derzeit" heißen *koppklatsch

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Momentan scheinen die Einschränkungen relativ gering. Nach der kurzen Beschreibung wären 10 % - klettern nicht vollumfänglich möglich - vielleicht auch okay.
Den genauen Befund kennen wir ja nicht.
Haben die Ärzte über mögliche Spätfolgen gesprochen? Chronische Schmerzen oder vorzeitige Arthrose? Dadurch bedingte grössere Bewegungseinschränkungen?

Entweder jetzt das Geld auf einfache Weise ohne Gutachten und evtl. spätere Verschlimmerungen nicht mehr geltend machen können oder eben Gutachten und diesen Ausgang abwarten. Dann würde man auf zukünftige Ansprüche nicht verzichten.
Natürlich bestünde das kleine Risiko, dass aktuell weniger als 10% bestehen.

Bei dieser Art Verletzung würde ich mich persönlich nicht zu einer Abfindung hinreissen lassen.
Wenigstens ein Arzt sollte mit mir über mögliche Spätfolgen reden, damit ich mich besser entscheiden kann. Da gibt es Orthopäden oder Unfallchirurgen, am Besten spezialisiert auf Schulterverletzungen.

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#5
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zunächst wünsche ich weiterhin gute Besserung.

Die Versicherung lässt sich bei der Vereinbarung offen, wann und ob sie überhaupt bezahlt. Sie binden sich also fest und die Versicherung gibt an " falls bezahlt wird" :augenroll:

Ich kann Ihnen lediglich einen Tipp geben, wo man sich mit Schultern auskennt.

https://www.deutsches-schulterzentrum.de/aerzte/prof-dr-med-peter-habermeyer/


-- Editiert von Bebbi1971 am 10.12.2018 06:56

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#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich bin da recht pragmatisch, man hat doch einen behandelnden Arzt, der kann doch mal unverbindlich seine Einschätzung abgeben.

In normalen Tarifen muss eine Invalidität innerhalb von 12 Monaten eingetreten und nach insgesamt 15 Monaten ärztlich festgestellt sein. Der Arzt (bzw. Gutachter) prognostiziert also die Beeinträchtigung lediglich. Ganz genau kann man selten einen Grad festlegen.

Wenn nach einiger Zeit (Jahre) eine Verschlechterung eintritt, ist das für die Versicherung eh nicht mehr relevant (abweichende Bedingungen mal außen vor gelassen).. Ebenso andersrum, eine Verbesserung führt auch nicht zu Rückzahlung.

Die Versicherung macht das Angebot natürlich mit Augenmaß, ist glaube ich für alle logisch. Völlig unrealistisch finde es aber auch nicht. Ein paar Prozent oder € könnte man mit Hilfe des Arztes vermutlich herausholen, wenn man es denn drauf anlegt.

Einen Anwalt bezahlen sie übrigens selbst


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#7
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

#5
Hallo zusammen,

Danke euch für eure antworten..

Ich habe jetzt durch das Forum mir eine gute Übersicht verschaffen können. Verstehe jetzt auch dieses zugesandte schreiben von der Versicherung, welches eigentlich nur ein 0815-Angebot ist. Der festgelegte Gliedertaxenwert steht in jeder Tabelle im Netz. Die dauerhafte Beeinträchtigung ist wahrscheinlich die einzige individuelle Einschätzung der Versicherung, welche aber auch nur so ausgelegt wurde um auf einen runden Betrag dafür zu kommen.

Mein Resümee daraus ist, das ich jetzt noch mit zwei meiner behandelnden Ärzte einen Termin zur Durchsprache ausmache. Eventuell noch mit der Krankenkasse oder der Verbraucherzentrale.

Wie schaut es den aus wenn ich das Angebot ausschlage und dann ein Gutachter die Beeinträchtigung festlegt. Bekomme ich dann wieder ein schreiben/Angebot, welches dann eventuelle Spätfolgen ausschließt? oder ist das dann nicht so formuliert das danach nix mehr möglich ist?

Grüße & Danke

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Helene84):
Bekomme ich dann wieder ein schreiben/Angebot, welches dann eventuelle Spätfolgen ausschließt? oder ist das dann nicht so formuliert das danach nix mehr möglich ist?
Kaffeesatzraterei, das kann niemand wissen.

Signatur:

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#9
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Helene84):
Bekomme ich dann wieder ein schreiben/Angebot, welches dann eventuelle Spätfolgen ausschließt? oder ist das dann nicht so formuliert das danach nix mehr möglich ist?
Kaffeesatzraterei, das kann niemand wissen.


Was wäre üblich?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Na, die wollen natürlich nicht zu viel, am liebsten natürlich gar nichts ;) bezahlen. Mit einiger Sicherheit fände sich darin dann ein Passus, daß dann "dieser und alle diesbezüglich zukünftigen Ansprüche" abgefunden sind. Davon würde ich ausgehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Helene84):


Wie schaut es den aus wenn ich das Angebot ausschlage und dann ein Gutachter die Beeinträchtigung festlegt. Bekomme ich dann wieder ein schreiben/Angebot, welches dann eventuelle Spätfolgen ausschließt? oder ist das dann nicht so formuliert das danach nix mehr möglich ist?


Du hast derzeit kein Angebot vorliegen. Es wird erst zu einem solchen, indem Du das Schreiben der Versicherung, durch Deine Unterschrift zu einem solchen für selbige machst. Diese kann das dann annehmen, muss aber nicht.

Das ist vermutlich übliche Praxis, für mich kommt dies allerdings einer Art Bauernfängerei nahe.

Verschlechtert sich angenommen bei Dir zeitnah etwas, würden die wohl gerne annehmen. Würde sich zeitnah rausstellen, dass keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind, würden die es vermutlich kaum annehmen.

Was die tun würden, wenn Du das Schreiben nicht beantwortest bzw. ablehnst, ist reine Spekulation.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Was die tun würden, wenn Du das Schreiben nicht beantwortest bzw. ablehnst, ist reine Spekulation.


???? Es wird ein Untersuchungstermin anberaumt, so steht es sogar ausdrücklich im Angebot.

Natürlich ist das ein Angebot, das kann die TE annehmen oder eben nicht.

Natürlich ist das auch die Praxis, hast du ne Ahnung wie viel die Gutachten und Untersuchungen am Ende kosten?

Nochmal: Es werden keine Spätfolgen ausgeschlossen, sondern jetzt für festgestellt und/oder die Zukunft prognostiziert. (das kann nach 15 Monaten sein, bei einigen auch etwas länger nach dem Unfall)
Es wird nicht nach 10 Jahren niemand hergehen und sagen "huch, na jetzt sind es aber 12% Einschränkung", oder "guck mal, alles iO, Geld bitte zurück"
Längstens ist eine Neubemessung innerhalb von 3 Jahren zulässig.



0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sicherheit fände sich darin dann ein Passus, daß dann "dieser und alle diesbezüglich zukünftigen Ansprüche" abgefunden sind. Davon würde ich ausgehen.


Der steht doch jetzt schon drin, was auch völlig normal ist.
Das Angebot der Versicherung ist gut, jetzt muss man eben gucken was man macht.
Ich würde die Entscheidung von der ärztlichen Prognose abhängig machen.

Wenn in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Verschlechterung auszugehen ist, würde ich es annehmen.

Zitat (von Lazyboy):
Es wird nicht nach 10 Jahren niemand hergehen und sagen "huch, na jetzt sind es aber 12% Einschränkung", oder "guck mal, alles iO, Geld bitte zurück"
Längstens ist eine Neubemessung innerhalb von 3 Jahren zulässig.


Das sollte man sich an die Fahnenstange hängen.

Nicht vergessen, wir sprechen hier von einer privaten Zusatzversicherung, nicht von der Berufsgenossenschaft.

-- Editiert von spatenklopper am 11.12.2018 10:03

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Bruce2004):
Man kann auch der Vergleich annehmen unter der Voraussetzung, dass Ansprüche für die medizinische Versorgung auf Dauer erhalten bleiben.


Das wäre natürlich ein Traum, aber das macht doch keine Versicherung mit.

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