Fahrzeug Diebstahl: Auto taucht 1.500 km entfernt in Polen auf

27. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
NewWorker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug Diebstahl: Auto taucht 1.500 km entfernt in Polen auf

Guten Abend,

folgende Situation:

Das Fahrzeug wurde vor Tagen vor dem Haus gestohlen. Zugang zum Fahrzeug haben sich die Diebe über Keyless Entry verschafft. Das Fahrzeug wurde nicht aufgebrochen.

Schaden am nächsten Morgen direkt bei der Polizei angezeigt und der Versicherung gemeldet. Diese hat direkt auch die Schlüssen und Papiere erhalten und das Fahrzeug ist in das Eigentum der Versicherung übergegangen.

Nun hat die Versicherung sich gemeldet, dass das Fahrzeug aufgefunden wurde: In Polen zur litauischen Grenze. Quelle der Versicherung ist ein polnisches Rückführungsunternehmen, welches auch gerne die Rückführung "kostengünstig" anbietet.

Lange Rede kurzer Sinn: Die Versicherung hat mitgeteilt, dass das Fahrzeug wieder in den Besitz des ursprünglichen Eigentümers übergeht und damit hat sich der Schadensfall reguliert.

Die Polizei kennt den genauen Ort des Fahrzeugs nicht, da dieser erst durch Kommunikation "ermittelt" oder festgestellt werden muss.

Der ADAC führt erst eine Rückführung durch, wenn der genaue Standort und der Zustand des Fahrzeugs bestimmt wurde. Der Schlüssel muss vor Ort sein.

Welche Möglichkeiten hat der Geschädigte nun sein Fahrzeug wieder zu bekommen bzw. ist der Fall für die Versicherung aufgrund der dubiosen Quelle, die mitgeteilt hat, dass das Fahrzeug aufgefunden wurde, tatsächlich erledigt und somit raus aus dem Fall?
Die Polizei hat den Fund des Fahrzeugs leider auch bestätigt, kennt wie gesagt den genauen Ort allerdings noch nicht.

Kann tatsächlich erwartet werden, dass der Geschädigte 1.500 km mit dem Zug nach Polen fährt, keine Ahnung davon hat, ob die Schlüssel überhaupt noch funktionieren, ob das Fahrzeug noch fährt und am Ende auf den Kosten sitzen bleibt?

Danke für jegliches Statement!!

-- Editiert von Gixxer_51123 am 27.02.2018 20:05

-- Editiert von Moderator am 28.02.2018 00:19

-- Thema wurde verschoben am 28.02.2018 00:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Regelungen zur Verfahrensweise bei Entwendungen steht in den Versicherungsbedingungen. Demnach ist man idR innerhalb eines Monats zur Rücknahme verpflichtet, wenn man mit zumutbaren Anstrengungen das KFZ wieder in Besitz nehmen kann. Polizei und ADAC können nichts ohne belastbare Infos machen und der Versicherer weiß nur was vom Hörensagen. Daher würde ich die Rücknahme erstmal ablehnen, die sollen die Angaben verifizieren und einen Nachweis der Sicherstellung beibringen.

Kostenerstattung idR nur für Bahnfahrten und ggf. Schlössertausch. Zeit ist da leider nix wert.

-- Editiert von Tasti123 am 27.02.2018 22:34

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Gixxer_51123):
Die Polizei hat den Fund des Fahrzeugs leider auch bestätigt,
Wieso "leider"???


Zitat (von Gixxer_51123):
und das Fahrzeug ist in das Eigentum der Versicherung übergegangen.
Ganz sicher nicht!
Zitat (von Gixxer_51123):
Kann tatsächlich erwartet werden, dass der Geschädigte 1.500 km mit dem Zug nach Polen fährt, keine Ahnung davon hat, ob die Schlüssel überhaupt noch funktionieren, ob das Fahrzeug noch fährt und am Ende auf den Kosten sitzen bleibt?
Dein Auto, dein Problem. Für den Schaden den du hast ist der Dieb haftbar zu machen.
Je nach den Bedingungen in deiner Versicherungspolice sind evtl. ein paar der Kosten erstattungsfähig (Bahnfahrt 2. Klasse, nötige Reparaturen). Was steht denn dazu in deinen Versicherungsbedingungen?
Außerdem brauchst du das doch gar nicht, du schreibst doch selbst, dass die andere Firma die Rückführung bereits angeboten hat.

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#3
 Von 
sprudel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung nach Diebstahl eines Firmenwagens und wiederauffinden in Polen innerhalb von zwei Wochen kann ich Dich verstehen. Auch bei uns war nichts über den Zustand und Fahrbereitschaft des Fahrzeugs bekannt. Dazu wird man auch keine Aussage bekommen. Die einzige sichere Info die wir hatten war, dass der Wagen aufgefunden wurde und von der örtlichen Polizei auf einem Gelände sichergestellt wurde.

Zum Thema Rückholung: Das ist in der Tat die Sache des Fahrzeughalters. Es ergeben sich aber folgende Probleme: Zum einen die Frage zur Fahrbereitschaft und Zustand des Wagens, zum anderen steht der Wagen in D bis zu erfolgten Rückführung nach D in der Fahndung (so wurde es uns damals von der Polizei mitgeteilt) und die örtliche Staatsanwaltschaft in Polen muss eine Freigabe erteilen, bevor man den Wagen überhaupt vom Sicherstellungsgelände bekommt. Außerdem braucht man einen Rückführungsnachweis der örtlichen Polizei, damit man den Wagen über die Grenze bekommt, da er ja noch in der Fahndung steht. Aus der Fahndung wurde der Wagen erst raus genommen, als er bei unserem örtlichen Autohaus in der Werkstatt stand und die Polizei ihn auf Spuren untersucht hatte.
Es sind viele Papiere notwendig gewesen (Bestätigung Eigentumsrückübereignung Kfz Versicherung, da in 4 Wochen Frist Wagen aufgefunden wurde usw).

Meine Empfehlung: Wir haben damals über unsere Kfz Versicherung eine Liste mit Unternehmen bekommen, die Rückholungen durchführen. Wir haben uns auf fachlichen Rat hin für ein Polnisches Rückholungsunternehmen entschieden. Grund 1: sie sprechen Deutsch, Polnisch und Englisch. Punkt 2: Sie kennen die rechtlichen Anforderungen, um den Wagen vom Sicherstellungsgelände zu bekommen und nach D zurückzuführen. Wir haben den Fahrzeugschlüssel und die erforderlichen Papiere per Kurierdienst (reiner Postversand geht meist schief bei Auslandssendungen) an das Rückholungsunternehmen geschickt. Sie haben sich um alles weitere zuverlässig gekümmert. Und zwei Wochen später war der Wagen zurück. Die Kosten für die Rückholung haben sich auf einen mittleren dreistelligen Betrag belaufen (ein paar hundert Euro), aber unsere Versicherung hat aus Kulanz die Hälfte der Kosten getragen.
Da ausländisches Recht mit hinein spielt kann ich die Beauftragung eines Rückholungsunternehmens empfehlen.

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#4
 Von 
Gixxer_51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

@Sprudel

danke für deinen Beitrag, das bringt doch etwas Hoffnung in die ganze Sache.

@Laie

Empathiefähigkeit scheint nicht deine Stärke zu sein. Dir macht es anscheinend Spaß andere Menschen in ihrer Notlage fertig zu machen. Versuchs doch einfach mal auf eine nette Art und Weise.

Zum Thema:

Heute kam per Post ein "Angebot" eines Deutschen Rückführungsunternehmen die angeboten habe, das Fahrzeug zurückzuführen. Sogar die Fahrzeuggestellnummer war angegeben.

Anscheined weiß jeder den Standort bis auf die Polizei selbst. Datenschutz sei Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Gixxer_51):
Dir macht es anscheinend Spaß andere Menschen in ihrer Notlage fertig zu machen. Versuchs doch einfach mal auf eine nette Art und Weise.
Ich habe völlig neutral geschrieben. Weder habe ich dich beleidigt noch sonst etwas. Ich habe völlig emotionslos aufgezeigt was Sachstand ist. Hier wird über die Rechtslage diskutiert.

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