Fahrzeug Kaskoschaden – Zahlung der Versicherung

21. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
123Claudia123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug Kaskoschaden – Zahlung der Versicherung




Fahrzeug Kaskoschaden – Zahlung der Versicherung

Habe mit dem Fahrzeug einen Vollkaskoschaden.
Der Gutachter hat festgestellt:
Widerbeschaffungswert differentbesteuert netto 12.195,12€ brutto 12.500€
Restwert netto 1.428,57€ brutto 1.700€

Die Versicherung zahlt mir nun folgendes:
Widerbeschaffungswert netto 12.195,12€
Abzgl Restwert brutto 1.700€
Abzgl. Selbstbeteiligung 300€

Ist die Zahlung der Versicherung so korrekt?

Was heißt differenzbesteuert?

Müßte die Zahlung nicht wie folgt lauten?
Widerbeschaffungswert brutto 12.500,12€
Abzgl Restwert brutto 1.700€
Abzgl. Selbstbeteiligung 300€

Über hilfreiche Antworten freue ich mich.



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 1377x hilfreich)

Zitat (von 123Claudia123):
Was heißt differenzbesteuert?


Das lässt sich im Netz nachlesen:

https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/differenzbesteuerung/#:~:text=Die%20Differenzbesteuerung%20ist%20eine%20besondere,Regel%20bereits%20Mehrwertsteuer%20bezahlt%20wurde.

Zitat:
Bei der Differenzbesteuerung wird im Vergleich zur Regelbesteuerung nicht der gesamte Umsatz versteuert. Vielmehr, wird bei der Differenzbesteuerung nur die Differenz besteuert. Und zwar die Differenz zwischen dem gezahlten Einkaufpreis und dem Wiederverkaufspreis.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2077 Beiträge, 317x hilfreich)

Es fühlt sich ehrlich gesagt falsch an den Wiederbeschaffungswert netto anzusetzen und davon den Restwert brutto abzuziehen.
Meiner Meinung nach müsste entweder bei beiden Brutto oder bei beiden Netto angesetzt werden (ganz im Sinne der Argumentation auf Wiederbeschaffungswert-Seite: Umsatzsteuer wird erst zum Schaden, wenn sie anfällt müsste man auch sagen sie wird erst zum Wert, wenn sie auch anfällt).

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Ist der Fragesteller Privatperson oder handelt es sich um einen Firmenwagen?

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#4
 Von 
123Claudia123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)


@ Kalanndok

Ich sehe es genauso wie Du, darum habe ich hier meine Fragen gestellt in der Hoffnung, daß ich hilfreiche Antworten erhalte.

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#5
 Von 
123Claudia123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)


@ -Laie-

Der Fragesteller bzw. ich bin Privatperson

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Beim Verkauf des Restes wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, also ist als Realwert der Bruttowert anzusetzen. Die Berechnung der Versicherung ist also korrekt.

Signatur:

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2077 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Beim Verkauf des Restes wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, also ist als Realwert der Bruttowert anzusetzen.

Und warum wird dann beim Wiederbeschaffungswert nur der Nettobetrag angesetzt?
Wenn beim Verkauf des Restes keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, dann wird zum Nettowert verkauft.
Würde mit Ausweisung der Mehrwertsteuer verkauft, würde diese auf den Nettowert addiert um zum Brutto zu kommen.

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#8
 Von 
123Claudia123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)


@ Kalanndok

Der Gutachter hat geschrieben:
Widerbeschaffungswert differentbesteuert netto 12.195,12€ brutto 12.500€
Restwert netto 1.428,57€ brutto 1.700€
Also beide Beträge als Nettobetrag und als Bruttobetrag.

Die Versicherung nimmt beim Widerbeschaffungswert den Nettobetrag und beim Restwert den Bruttobetrag.

Für mich ist das nicht ganz verständlich.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Beim Kauf wird nur Mehrwertsteuer fällig wenn ein Fahrzeug von einem Händler gekauft wird. Die MwSt. wird die Versicherung bezahlen wenn ein entsprechendes Fahrzeug von einem Händler erworben werden wird. Bei einer fiktiven Abrechnung fällt keine MwSt an und somit wird diese auch nicht ausgezahlt.
Für den Verkauf werden im Gutachten Netto und Bruttobeträge angegeben. Der Wagen hat einen Wert der beim Verkauf zu erreichen ist, der Bruttowert. Diesen Betrag wird der Käufer auch vom Restwertaufkäufer erhalten. Der Verkäufer kann aber als Privatperson keine MwSt ausweisen. Es wird vom realen Wert ausgegangen, dem Bruttowert.
Ich verstehe das Problem nicht. Die Versicherung wird dem Geschädigten einen Restwertaufkäufer mitteilen welcher den Wagen zum Brutto Restwert aufkaufen wird.
Der Fragesteller wird also 12.195,12€ minus Selbstbeteiligung erhalten. Beim Kauf eines anderen Wagens von einem Händler dann zusätzlich auch noch die MwSt die dann im Kaufpreis enthalten sein wird.
Womit habt ihr denn ein Problem? Der Fragesteller verliert nichts.

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