Hallo zusammen,
erstmal finde ich es super, da§ es ein so tolles Forum gibt und deswegen hab ich mich gleich mal angemeldet :-) Nun zu meiner Frage. Mein Haupt-und. Nebenwohnsitz wechselt. Mu§ ich nun meine Fahrzeuge (Auto+Motorrad) auf den neuen Hauptwohnsitz umshreiben oder kann ich alles beim alten belassen. Mu§ ich die Versicherung deswegen benachrichtigen? Vielleicht hat schon jemand damit Erfahrung gesammelt. Grund ist natŸrlich der Gang zur Zulassungsstelle und das kaufen der neuen Nummernschilder, das ich mir sparen will.
danke derstrolch.
Fahrzeug bei Wohnsitzwechsel ummelden?
hi,
mit dieser frage musst du dich an die behörden (stadt, kreis, meldeamt, zulassungstelle oder was auch immer zuständig ist) wenden.
sofern behördlich kein anlaß besteht, wie z.B. bei einem normalen wohnsitzwechsel, das fahrzeug umzumelden ist es für den VR auch egal.
wichtig ist aber dass du die post auch zugestellt bekommst damit du deine rechnungen bezahlen kannst
gruß
Es kommt darauf an, ob Du nur innerhalb der Stadt umziehst oder in eine andere Stadt/Gemeinde. Wenn Du auch nur aufs Dorf ziehst, was theoretisch zur Deiner jetzigen Wohnstadt dazuzählt, kann es sein, daß Du trotzdem neue Schilder bekommst, wegen Landkreis und dergleichen. Auch wenn Du nur innerstädtisch umziehst, musst Du auf jeden Fall die Zulassung Deiner Fahrzeuge ändern lassen, da sonst im Kontrollfall ein Bußgeld erhoben wird. Letztlich muss ich mich meinem Vorredner anschließen, die Versicherung und auch Finanzamt müssen Dir ja entsprechend Rechnungen und Bescheide zukommen lassen können.
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hi @mala_fides,
er zieht ja nicht wirklich um, er wechselt nur den erst-/zweitwohnsitz.
sofern es keine behördlichen einwendungen gibt, am zweiten wohnsitz ein fahrzeug zu halten, ist alles ok.
viele grüße
--- editiert vom Admin
@mFriese
Da hast Du aber Informationen, die mir so nicht vorliegen
Denn der Haupwohnsitz kann ja kilometerweit vom Zweitwohnsitz entfernt sein. Zudem gibt (oder gab zumindest) es auch eine gesetzliche Bestimmung, die besagt, daß nach dreimonatigem Aufenthalt an einem anderem als dem festen Wohnsitz das Fahrzeug umzumelden ist.
@derstrolch
Geh lieber zum Amt bzw. rufe dort an. Sicher ist besser. Nachher gibt es nur böse Überraschungen.
hi @mala_fides,
>>>Da hast Du aber Informationen, die mir so nicht vorliegen
deine sind aber auch nur so ein hörensagen oder?
Nach § 23 Abs. 1 StVZO ist die Zulassung des Fahrzeuges und die Erteilung des Fahrzeugscheines bei der Verwaltungsbehörde (Kfz.Zulassungsstelle) zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen "regelmäßigen Standort (Heimatort)" haben soll. Durch den in Klammern gesetzten Begriff "Heimatort" ist der Begriff "regelmäßiger Standort" dahin zu interpretieren, daß als Standort der Ort anzusehen ist, an dem das Fahrzeug "ruht", um nach bedarf in den Verkehr gebracht zu werden (vgl. hierzu Urteil des OLG Frankfurt vom 25.05.1976 - 2Ss1128/65 -, VRS Bd. 31 S. 389). Auf den Wohnsitz oder Aufenthalt des Fahrzeughalters kommt es dabei nicht an.
es kommt hierbei also nicht auf den wohnsitz des halters sondern den aufenthaltsort des fahrzeugs an (wie paradox denn ohne wohnsitz keine zulassung
)
kleiner tip trotzdem: evtl. wird die versicherung bei einer ummeldung ja günstiger wenn die regionalklasse sich verbessert.
viele grüße
>>es kommt hierbei also nicht auf den wohnsitz des halters sondern den aufenthaltsort des fahrzeugs an (wie paradox denn ohne wohnsitz keine zulassung )<<
Gegen diese Aussage sprechen sehr viele Firmenfahrzeuge, deren ständiger Aufenthaltsort gar nichts mehr mit dem Sitz der Firma zu tun haben ...
Bsp: Firmensitz und Zulassung in Hamburg, das Kfz befindet sich aber ständig beim Mitarbeiter in München.
Wie ist das mit '§ 23 Abs. 1 StVZO ' vereinbar?
hi,
das ist keine aussage sondern die rechtslage. ich habe sie nicht geschaffen sondern nur zitiert.
an die firmenwagen habe ich auch als erstes gedacht als ich das gelesen habe, ebenso vehält es sich ja auch mit den mietwagen.
und da hast du recht, eigentlich nicht vereinbar.
der eigentliche hintergrund ist, dass fahrzeug, halter oder fahrer immer schnell durch die behörden ermittelt werden können falls nötig (offiziel natürlich die kfz-steuer umlage des bundes). solange das funktioniert scheint es niemanden wirklich zu interessieren wo ein fahrzeug zugelassen ist oder sich tatsächlich aufhält.
zudem würds ja auch kaum funktionieren denn wie geschrieben, ohne wohnsitz keine zulassung.
hilft aber nichts das thema weiter durchzukauen. ob er sein fahrzeug ummeldet oder nicht soll er selbst entscheiden. solange er sine strafzettel und versicherungsprämien pünktlich bezahlt wirds niemanden tatsächlich jucken
viele grüße
Und jetzt?
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