Fahrzeuhalter hat Fahrzeug verliehen- Unfall- und nur auf Fahrzeughalter versichert.

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
gree21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeuhalter hat Fahrzeug verliehen- Unfall- und nur auf Fahrzeughalter versichert.

Hallo,

Nehmen wir an ich habe mein Fahrzeug an meinen Lebensgefährten (falls erheblich: nicht Ehemann, aber Lebensgemeinschaft)verliehen. Bei meiner Versicherung habe ich mich als einzigen Fahrer angegeben.

Nun hatte ,mein Lebensgefährte aber einen Arbeitsunfall (Selbstverschulden). Die Versicherung des Arbeitgebers zahlt nur den Schaden meines eigenen Autos.

Hätte ich Chancen dass meine Versicherung den Schaden der anderen Unfallbeteiligten zahlt?

Würde mich über eine Antwort freuen,lg

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

ja, die kfz-haftpflichtversicherung bezahlt schäden die dritten gegenüber entstanden sind.

aber: je nach bedingungen kann eine art vertragsstrafe vereinbart sein, wenn falsche angaben zu den tarifmerkmalen (z.b. fahrerkreis) gemacht wurden.
diese vertragsstrafe kann z.b. der 2fache jahresbeitrag sein.
wei hoch diese vertragsstrafe ist, kann in den bedingungen nachgelesen werden.

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