Guten Abend zusammen,
Wir hoffen auf eure Hilfe zu folgendem Problem.
Meine Frau und ich sind seit 2015 über ein und die selbe Versicherung mit unseren Autos versichert.
Wir haben 2015 über Check 24 eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen für unser damaliges Auto.Versicherung lief über meine Frau die keinen Führerschein besitzt und ich der Haupt Fahrer des Autos bin.Leider war uns damals wohl ein Fehler unterlaufen,das wir wohl Angegeben haben,das meine Frau einen Führerschein hätte.
Als wir unser zweites Auto dort versicherten unter den Namen,hatte meine Frau telefonisch angegeben,das Sie kein Führerschein besitzt.Antwort:Kein Problem,dafür braucht man ja keinen.
Heute wollten wir wieder eine neue EVB Nummer beantragen,das wir unser neues Auto morgen anmelden wollten und meine Frau hatte wieder angegeben,das Sie keinen besitzt.Nun aber,wurde uns die EVB Nummer verweigert,da wir ja 2015 angegeben haben,das Sie einen besitzen würde und das eine falsche Angabe währe und der ganze Vorgang jetzt geprüft werden müsse,da ja keine Versicherung hätte bestehen dürfen.
Nachdem ich fragte,was nun passieren könne,habe ich keine genaue Auskunft bekommen,da er mich in den nächsten Tagen zurückrufen wolle,wenn er alles geprüft hat.Nur so viel,ein bezahlter Schaden,können Sie auch zurückfordern.
Was könnte uns jetzt schlimmstenfalls passieren und wie gehe ich jetzt damit weiter vor,das meine Frau ja schon telefonisch angegeben hatte,keinen Führerschein zu besitzen,wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt.
Bitte um Hilfe und Antwort
-- Editiert von User am 26. Oktober 2022 18:32
Falsche Angaben KFZ Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitatwo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt. :
Die Versicherung hat diese Information sicherlich gespeichert. Da braucht es keine Protokolle
Zitatdas meine Frau ja schon telefonisch angegeben hatte,keinen Führerschein zu besitzen,wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt. :
Und was soll das nützen, wenn im schriftlichen Vertrag die Unwahrheit steht?
ZitatNur so viel,ein bezahlter Schaden,können Sie auch zurückfordern. :
Ja, könnte sein.
ZitatWas könnte uns jetzt schlimmstenfalls passieren :
Keine Ahnung was an apokalyptischen Visin immer so interessant ist, aber bitte:
Rückforderungen der bereite bezahlten Schäden, Nachforderung der erhöhten Versicherungssumme.
Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug.
Neue Versicherungen gibt es keine mehr wegen der Vorbelastung.
Man ist erst ohne Auto, dann ohne Job und ohne Geld weil man zivil- und strafrechtlich verurteilt wurde.
Der soziale Abstieg beginnt und am Ende der Spirale sitzt man einsam und eingenässt unter einer Brücke.
Zitatda er mich in den nächsten Tagen zurückrufen wolle,wenn er alles geprüft hat. :
Dann wäre es durchaus empfehlenswert, mal abzuwarten bis man Fakten hat, statt sich in wilden Spekulationen zu ergehen.
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Ich finde schon,das die Aussagen meiner Frau am Telefon von Bedeutung sind,da es nur ein Versehen war,das Sie angegeben hat einen Führerschein zu besitzen,da Sie meine Daten angegeben hat,seit wann ich den Führerschein habe,da Sie ja bei den anderen EVB Nummern zu beantragen und das Auto zu versichern immer sofort gesagt hatte,Sie besitzt keinen und ich bin der Haupt Fahrer.Von daher sind ja die anderen Autos oder sollten "Wahrheitsgemäß" versichert werden.Sie hatte es ja gestern am Telefon sofort wieder gesagt,das Sie keinen Besitzt.Wie auch die 2mal zuvor auch.Von daher sehe ich keinen Betrug unserer Seite.Wenn wir 2 mal zuhören bekommen,gar kein Problem und beim 3mal wird es zu einem,weil es nun doch jemanden interessiert und wir der Annahme waren,wir haben alles wahrheitsgemäß angegeben,ich wiefern soll es Betrug sein?Hätten es ja schon vor 4 Jahren ändern können wegen unserer Aussage!
Wir wussten es einfach nicht,das wir beim Antrag was falsch gemacht haben,sonst hätten wir doch nicht 3 weitere Autos dort versichern lassen
ZitatDie Versicherung hat diese Information sicherlich gespeichert. Da braucht es keine Protokolle :
Wir wussten gar nicht,das wir wohl Falsche Angaben gemacht haben,da bei jeder neuen EVB Nummer meine Frau sofort sagte,sie besitzt keinen und ich bin der Haupt Fahrer.Immer ohne Probleme.
Nur seit gestern und dem Ärger wissen wir es,das Sie damals meine Führerschein Daten angegeben hat,weil wir ja dachten,ich fahre es und es ist kein Problem.
Außerdem dachten wir,da wir ja dann immer wahrheitsgemäß angegeben haben,das Sie keinen hatte,es keine Probleme gibt,sonst hätten wir ja keine 2 weitere Autos dort versichern lassen.
Es sollte das 3 sein und nun das.
Wir können es nicht verstehen!
Stimmt, Sie haben bei der Anmeldung einen Fehler gemacht... ok. Und nun heisst es eben abwarten, was die Versicherung daraus macht.
Für das Auto, was sie aktuell anmelden möchten:
Melden Sie das Auto korrekterweise auf sich an . Nicht auf Ihre Frau. Und den Rest mal in Ruhe abwarten
ZitatMelden Sie das Auto korrekterweise auf sich an . Nicht auf Ihre Frau. :
Warum?
Was soll sinnvoll, notwendig oder korrekt daran sein, auf die gesammelten SF der Frau zu verzichten und bei 0 anzufangen?
Einfach abwarten was die Versicherung nun macht, reicht doch.
ZitatNachdem ich fragte,was nun passieren könne,habe ich keine genaue Auskunft bekommen,da er mich in den nächsten Tagen zurückrufen wolle,wenn er alles geprüft hat. :
Es kann nur dann etwas passieren, wenn ihr durch die Falschangabe Vorteile gewährt wurden, die ihr andernfalls nicht zugestanden hätte. So gibt es einige Versicherungen, die stufen den Versicherten von vorneherein in eine günstigere SFK ein, wenn man bereits eine gewisse Zeit einen Führerschein hat. Sollte das der Fall sein, so können Prämien nachgefordert werden.
ZitatNur so viel,ein bezahlter Schaden,können Sie auch zurückfordern. :
Ich gehe nicht davon aus, dass das zulässig wäre, wenn jemand mit Führerschein gefahren hat.
ZitatWas könnte uns jetzt schlimmstenfalls passieren :
Eine Präminennachzahlung (s.o.) und bestenfalls passiert nichts.
Zitatund wie gehe ich jetzt damit weiter vor,das meine Frau ja schon telefonisch angegeben hatte,keinen Führerschein zu besitzen,wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt. :
Abwarten, wie die Antwort der Versicherung ist.
Ob es ein Protokoll darüber gibt, dass Deine Frau angegeben hat keinen Führerschein zu haben ist irrelevant. Schließlich hat sie tatsächlich keinen.
Könnte man all dies auch noch einmal verständlich formulieren? Eine Nachfrage zu dem regulierten Schaden: dort ist der (mitversicherte) Fahrer und Besitzer eines Führerscheins gefahren, ja?ZitatVon daher sehe ich keinen Betrug unserer Seite.Wenn wir 2 mal zuhören bekommen,gar kein Problem und beim 3mal wird es zu einem,weil es nun doch jemanden interessiert und wir der Annahme waren,wir haben alles wahrheitsgemäß angegeben,ich wiefern soll es Betrug sein?Hätten es ja schon vor 4 Jahren ändern können wegen unserer Aussage! :
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