Falsche Angaben KFZ Versicherung

26. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
daniel2609
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben KFZ Versicherung

Guten Abend zusammen,
Wir hoffen auf eure Hilfe zu folgendem Problem.
Meine Frau und ich sind seit 2015 über ein und die selbe Versicherung mit unseren Autos versichert.
Wir haben 2015 über Check 24 eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen für unser damaliges Auto.Versicherung lief über meine Frau die keinen Führerschein besitzt und ich der Haupt Fahrer des Autos bin.Leider war uns damals wohl ein Fehler unterlaufen,das wir wohl Angegeben haben,das meine Frau einen Führerschein hätte.

Als wir unser zweites Auto dort versicherten unter den Namen,hatte meine Frau telefonisch angegeben,das Sie kein Führerschein besitzt.Antwort:Kein Problem,dafür braucht man ja keinen.

Heute wollten wir wieder eine neue EVB Nummer beantragen,das wir unser neues Auto morgen anmelden wollten und meine Frau hatte wieder angegeben,das Sie keinen besitzt.Nun aber,wurde uns die EVB Nummer verweigert,da wir ja 2015 angegeben haben,das Sie einen besitzen würde und das eine falsche Angabe währe und der ganze Vorgang jetzt geprüft werden müsse,da ja keine Versicherung hätte bestehen dürfen.
Nachdem ich fragte,was nun passieren könne,habe ich keine genaue Auskunft bekommen,da er mich in den nächsten Tagen zurückrufen wolle,wenn er alles geprüft hat.Nur so viel,ein bezahlter Schaden,können Sie auch zurückfordern.
Was könnte uns jetzt schlimmstenfalls passieren und wie gehe ich jetzt damit weiter vor,das meine Frau ja schon telefonisch angegeben hatte,keinen Führerschein zu besitzen,wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt.

Bitte um Hilfe und Antwort

-- Editiert von User am 26. Oktober 2022 18:32

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Zitat (von daniel2609):
wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt.


Die Versicherung hat diese Information sicherlich gespeichert. Da braucht es keine Protokolle

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von daniel2609):
das meine Frau ja schon telefonisch angegeben hatte,keinen Führerschein zu besitzen,wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt.

Und was soll das nützen, wenn im schriftlichen Vertrag die Unwahrheit steht?



Zitat (von daniel2609):
Nur so viel,ein bezahlter Schaden,können Sie auch zurückfordern.

Ja, könnte sein.



Zitat (von daniel2609):
Was könnte uns jetzt schlimmstenfalls passieren

Keine Ahnung was an apokalyptischen Visin immer so interessant ist, aber bitte:
Rückforderungen der bereite bezahlten Schäden, Nachforderung der erhöhten Versicherungssumme.
Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug.
Neue Versicherungen gibt es keine mehr wegen der Vorbelastung.
Man ist erst ohne Auto, dann ohne Job und ohne Geld weil man zivil- und strafrechtlich verurteilt wurde.
Der soziale Abstieg beginnt und am Ende der Spirale sitzt man einsam und eingenässt unter einer Brücke.



Zitat (von daniel2609):
da er mich in den nächsten Tagen zurückrufen wolle,wenn er alles geprüft hat.

Dann wäre es durchaus empfehlenswert, mal abzuwarten bis man Fakten hat, statt sich in wilden Spekulationen zu ergehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
daniel2609
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde schon,das die Aussagen meiner Frau am Telefon von Bedeutung sind,da es nur ein Versehen war,das Sie angegeben hat einen Führerschein zu besitzen,da Sie meine Daten angegeben hat,seit wann ich den Führerschein habe,da Sie ja bei den anderen EVB Nummern zu beantragen und das Auto zu versichern immer sofort gesagt hatte,Sie besitzt keinen und ich bin der Haupt Fahrer.Von daher sind ja die anderen Autos oder sollten "Wahrheitsgemäß" versichert werden.Sie hatte es ja gestern am Telefon sofort wieder gesagt,das Sie keinen Besitzt.Wie auch die 2mal zuvor auch.Von daher sehe ich keinen Betrug unserer Seite.Wenn wir 2 mal zuhören bekommen,gar kein Problem und beim 3mal wird es zu einem,weil es nun doch jemanden interessiert und wir der Annahme waren,wir haben alles wahrheitsgemäß angegeben,ich wiefern soll es Betrug sein?Hätten es ja schon vor 4 Jahren ändern können wegen unserer Aussage!
Wir wussten es einfach nicht,das wir beim Antrag was falsch gemacht haben,sonst hätten wir doch nicht 3 weitere Autos dort versichern lassen

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#4
 Von 
daniel2609
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Versicherung hat diese Information sicherlich gespeichert. Da braucht es keine Protokolle


Wir wussten gar nicht,das wir wohl Falsche Angaben gemacht haben,da bei jeder neuen EVB Nummer meine Frau sofort sagte,sie besitzt keinen und ich bin der Haupt Fahrer.Immer ohne Probleme.

Nur seit gestern und dem Ärger wissen wir es,das Sie damals meine Führerschein Daten angegeben hat,weil wir ja dachten,ich fahre es und es ist kein Problem.

Außerdem dachten wir,da wir ja dann immer wahrheitsgemäß angegeben haben,das Sie keinen hatte,es keine Probleme gibt,sonst hätten wir ja keine 2 weitere Autos dort versichern lassen.
Es sollte das 3 sein und nun das.
Wir können es nicht verstehen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Stimmt, Sie haben bei der Anmeldung einen Fehler gemacht... ok. Und nun heisst es eben abwarten, was die Versicherung daraus macht.

Für das Auto, was sie aktuell anmelden möchten:

Melden Sie das Auto korrekterweise auf sich an . Nicht auf Ihre Frau. Und den Rest mal in Ruhe abwarten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Melden Sie das Auto korrekterweise auf sich an . Nicht auf Ihre Frau.


Warum?
Was soll sinnvoll, notwendig oder korrekt daran sein, auf die gesammelten SF der Frau zu verzichten und bei 0 anzufangen?
Einfach abwarten was die Versicherung nun macht, reicht doch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von daniel2609):
Nachdem ich fragte,was nun passieren könne,habe ich keine genaue Auskunft bekommen,da er mich in den nächsten Tagen zurückrufen wolle,wenn er alles geprüft hat.


Es kann nur dann etwas passieren, wenn ihr durch die Falschangabe Vorteile gewährt wurden, die ihr andernfalls nicht zugestanden hätte. So gibt es einige Versicherungen, die stufen den Versicherten von vorneherein in eine günstigere SFK ein, wenn man bereits eine gewisse Zeit einen Führerschein hat. Sollte das der Fall sein, so können Prämien nachgefordert werden.

Zitat (von daniel2609):
Nur so viel,ein bezahlter Schaden,können Sie auch zurückfordern.


Ich gehe nicht davon aus, dass das zulässig wäre, wenn jemand mit Führerschein gefahren hat.

Zitat (von daniel2609):
Was könnte uns jetzt schlimmstenfalls passieren


Eine Präminennachzahlung (s.o.) und bestenfalls passiert nichts.

Zitat (von daniel2609):
und wie gehe ich jetzt damit weiter vor,das meine Frau ja schon telefonisch angegeben hatte,keinen Führerschein zu besitzen,wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt.


Abwarten, wie die Antwort der Versicherung ist.

Ob es ein Protokoll darüber gibt, dass Deine Frau angegeben hat keinen Führerschein zu haben ist irrelevant. Schließlich hat sie tatsächlich keinen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von daniel2609):
Von daher sehe ich keinen Betrug unserer Seite.Wenn wir 2 mal zuhören bekommen,gar kein Problem und beim 3mal wird es zu einem,weil es nun doch jemanden interessiert und wir der Annahme waren,wir haben alles wahrheitsgemäß angegeben,ich wiefern soll es Betrug sein?Hätten es ja schon vor 4 Jahren ändern können wegen unserer Aussage!
Könnte man all dies auch noch einmal verständlich formulieren? Eine Nachfrage zu dem regulierten Schaden: dort ist der (mitversicherte) Fahrer und Besitzer eines Führerscheins gefahren, ja?

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