Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt:
A hat vor ca. 6 Jahren eine BU abgeschlossen. A hat damals bei den Gesundheitsfragen unbeabsichtigt falsche Angaben gemacht. So wurde z.B. eine Pollenallergie nicht angegeben. Auch eine leichte Hauterkrankung - die mittlerweile allerdings ausgeheilt ist - wurde nicht angegeben.
Jetzt liest A folgenden Artikel: http://www.123recht.net/article.asp?a=70460
Das würde ja bedeuten, dass die BU-Versicherung, wenn A z.B. aufgrund eines Bandscheibenvorfalles berufsunfähig würde, die Leistungen verweigern könnte, da A bei Abschluss des Vertrages seine Pollenallergie und die Hauterkrankung nicht angegeben hat.
Was ist A jetzt zu empfehlen? Soll er nachträglich die Erkrankungen beim Versicherer anzeigen? Oder gibt es hier eine Art Verjährungsfrist für solche Angaben?
Danke für Rat und Grüße
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Falsche Angaben bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
A)
Die Versicherung würde die Leistung ablehnen, wenn der "BU-Grund", durch eine der verschwiegenden Angaben ausgelöst wird.
B)
Ich würde ich in das Bedingungswerk schauen, unter dem Punkt Obliegenheiten der versicherte Person.
Hier ist bei den meisten BU Versicherern nieder geschrieben, dass eine Veränderung des Gesundheitszustandes angegeben werden muss, wenn dieser schon zum Zeitpunkt der Beantragung vorlag und aus irgend einem Grund nicht angegeben werden konnte. DieVersicherung wird dann mit absoluter Sicherheit eine Arztanfrage stellen. Hdier wird dann aber auch mitgeteilt, dass es sich nur um eine Pollenallergie und eine bereita ausgeheilte Hauterkrankung handelt. Im schlimmsten Fall gibt es einen kleinen Beitragszuschlag, der aber nicht rückwirkend geleistet werden muss, bzw. einen Leistungsausschluss, wenn A eintritt, was aber aufgrund der Beschwerden sicherlich nicht passiert, da es "nur" eine Allergie ist.
-- Editiert am 23.07.2010 09:20
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