Hallo.
Gehen wir mal davon aus, dass jemand im Rechtsstreit war, wofür er eine Deckung zugesagt bekommen hat. Da nun noch etwas mehr dazu kommt, fragt ein Anwalt bei der Versicherung nach, ob die auch noch x und y abdecken würden. Nun sagen sie ja, daraufhin ist der Mandant einverstanden, dass der RA dies und das auch noch mit eingklagt. Nun wurde aber eine falsche Deckungszusage an den RA von der Versicherung gesendet, aber da dies vorerst niemand bemerkte, hat der RA schon weiter gearbeitet... Wenn die Versicherung nun doch NEIN zu der Deckung sagt, müßte dann der Mandant evtl. zahlen, weil schon missverständlich alles in die Wege geleitet wurde?
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Falsche Deckungszusage
13. April 2010
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Frage vom 13. April 2010 | 18:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Deckungszusage
#1
Antwort vom 13. April 2010 | 22:33
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 299x hilfreich)
Für die Folgen einer irrtümlich zugesagten Deckung wäre die VS dem Mandanten wohl schadensersatzpflichtig.
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