Fam.Haftpflicht, habe ich mich strafbar gemacht?

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
anderer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Fam.Haftpflicht, habe ich mich strafbar gemacht?

Hallo ihr,
Ich war mit meiner Ehefrau Familienhaftpflichtversichert. Die Versicherung lief auf den Namen meiner Ehefrau.
Meine Ehefrau hat sich im Nov. letzten Jahres von mir getrennt, und ist ausgezogen. Als ich auf einer einwöchigen Weiterbildung war (November 09), hat sie die komplette gemeinsame Wohnung leegeräumt, komplett bedeutet auch komplett, selbst die Telefondose war weg, einfach alles bis auf einen vollen Müllsack(karton).
Bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter bemängelte dieser die teilweise "vermackten" Türzargen (an vier Tüen waren ca. 3-5 kleiner, ca. 0,5-2 cm "Macken"), wohl beim "Auszug" passiert, teilweise auch beim Einzug (4 Jahre vorher). Dies lies ich über die gemeinsame Haftpflicht regulieren.
Die Versicherung regulierte, und kündigte uns die Versicherung auf.
Da ich keinen wirklich "netten, guten" Kontakt mehr mit meiner Ehefrau habe, wirft sie mir nun vor das ich die Regulierung nicht hätte tätigen lassen dürfen, da die Versicherung über ihren Namen läuft, und ich sie nicht in Kenntnis hierüber gesetzt habe, was ich mündlich tat und sie wiederum jetzt verneint und behauptet nichts davon zu Wissen. Sie will mich nun anzeigen, unter anderem wegen diesem Vorfall. Kann da wirklich was auf mich zukommen?
Die Wohnung lief auf uns beide, sie hatte sich aber vor der Regulierung durch die Versicherung bereits umgemeldet.
Ich hoffe hier kann mir jemand sagen, ob meine Ehefrau Chancen auf Erfolg hat.
Danke und Gruß

anderer

-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
hat sie die komplette gemeinsame Wohnung leegeräumt, komplett bedeutet auch komplett, selbst die Telefondose war weg,

Und was ist mit deinem Anteil am gemeinsamen Besitz? Und deinem alleinigen Eingetum?
Anzeige erstattet?




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anderer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein, bis dato keine Anzeige erstattet, obwohl natürlich viele Bekannte und Kollegen schon sagten das ich dies hätte tun sollen.
Ist eine lange Geschichte, zur Wohnung kommt noch Auto weg, läuft auf sie, Bankonto leergeräumt, läuft auf beide, ihre Aussage hierzu, Konto hätte ich leergeräumt, was definitiv nicht so ist und ziemlich sicher auch nachweisbar, da ich bei einigen Abhebungen nicht vor Ort war, "Auto, was für ein Auto, habe ich nicht", oder nicht mehr sagt sie.
Warum noch keine Anzeige, ich Liebe diese Frau, und sie weiß genau wie sie mich anzupacken hat, trotz besserm Wissen habe ich Schuldgefühle usw, ist wohl aber Thema für einen Psycholgen.
Ich denke das wird sich, bei der von meiner Ehefrau in Gang gebrachten Scheidung, klären wegen "meinem Anteil" bzw. ich werde dieses Forum mit einigen weiteren Fragen nerven.
Zumindest habe ich gestern mal meine Unterlagen, wie Arbeitszeugnisse, und meine privaten Unterlagen angefordert (telefonisch). Hierzu kam dann die Aussage das ich diese demnächst bei der Polizei abholen kann, weil sie auch hier Anzeige erstattet habe weil sowieso fast alles gefälscht wäre, was auch Blödsinn ist, zumindest das mit den Fälschnungen. Bin hier sehr nachgiebig, weil ich halt hoffe das sie den Weg zurück findet (immerhin 8 Jahre verheiratet), Ausagen von ihr wie "ich habe inzwischen einen neuen, du bist häßlich, eckelig, dumm, Trottel, mit dir nie wieder, ***..r und sämtliche weitere Beleidigungen" tu ich ab und denke, bzw. hoffe, das wird trotzdem wieder.
Naja, zurück zur eigentlichen Frage wegen der Versicherung, hat sie hier wirklich eine Handhabe?

Gruß
anderer

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Versicherte Personen wart Ihr beide offenbar innerhalb der Familienhaftpflicht.

Der Anspruch ging ja zum Teil auch gegen Dich als eine Mietpartei.

Es hätte auch theoretisch sogar der Vermieter die Meldung an den Versicherer machen können als Anspruchssteller, sofern er denn die Nummer gewusst hätte.

Ich würde mir hier keine Gedanken machen. Die Versicherung hat gezahlt, insofern war der Anspruch wohl berechtigt, das hat sie ja dann geprüft.



-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Übrigens wird Sie als VN ja auch im Rahmen einer Schadenanzeige befragt bzw. zumindest in Kenntnis gesetzt.

Sie kann also nicht behaupten, nichts gewusst zu haben.



-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich sehe keinen Grund dafür schlaflose Nächte zu haben.

Es stellt sich ja schon die Frage was die Ex überhaupt anzeigen will? Dass sie einen Schaden gemeldet haben der reguliert wurde? Und weiter? Was soll daran verboten gewesen sein?

Eine persönliche Anmerkung:
Sie sollten mit dieser Frau innerlich abschließen. Wer seinen wahren Charakter so offenbart wie geschehen, den will doch kein vernünftiger Mensch, der auch nur noch einen Rest an Selbstachtung hat wieder zurückhaben.

Sie sollten den Blick besser nach vorn richten. Ich weiß dies sagt sich leicht dahin. Aber eine anderen vernünftigen Weg gibt es nicht.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

Die von Ihnen beschriebenen Schäden fallen unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung. Sie brauchen sich also bezüglich einer Strafanzeige keinerlei Sorgen zu machen.

Auch ich möchte noch persönlich etwas zu dieser ganzen Geschichte sagen. Wenn Sie es nicht aus eigener Kraft schaffen, sich von dieser Frau zu trennen, dann suchen Sie sich entsprechende Hilfe. Es gibt Grenzen, die sind in Ihrem Fall schon weit überschritten worden.

Alles Gute.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen