Ehefrau ist Angestellte; Ehemann übt Minijob aus, darüber hinaus hat er gewisse Einkunfte aus Vermietung, sowie Kapitalanlage,
Wie ist der Anspruches des Ehemanns auf Familien-Mitversicherung bei der Ehefrau festzustellen ?
werden alle Einnahmen von Ehemanns zusammen gerechnet abzüglich Ausgaben (wie bei der Steuererkärung),
oder ungünstiger :
werden die Einnahmen jeweils getrennt ermittelt, erst dann addiert, sodass der Verlust aus Vermietung nicht von den Zinseinnahmen abgezogen /verrechnet werden ?
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"28c7h49T"
Familienversicherung - Anspruches Ehemann auf Mitversicherung bei der Ehefrau?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf im Jahr nicht den Betrag von 365,00 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV
) übersteigen. Bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob) liegt die Grenze bei 400,00 € im Monat. Unschädlich ist es, wenn die genannten Grenzen in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Monaten überschritten werden. Allerdings sind in allen Fällen auch anderweitige Einnahmen, wie z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu berücksichtigen. Da es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen gem. § 16 SGB IV
um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sind von den Bruttoeinkünften auf jeden Fall Werbungskosten abzuziehen.
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