Familienversicherung - Einkommensgrenze - Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit

25. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
barat123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienversicherung - Einkommensgrenze - Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit

Hallo,

ich habe schon selbst zu dem Thema recherchiert - die Details sind mir aber noch unklar.

Wenn jemand über den Ehepartner familienversichert ist, darf er/sie ja max. 470 Euro (ggf. bei Angestellten plus Werbungskosten) pro Monat verdienen. Wie wird das monatliche Einkommen berechnet, wenn man eine freiberufliche Tätigkeit im Laufe des Jahres beginnt?

Man darf, wenn ich es richtig verstanden habe, maximal zwei aufeinander folgende Monate über 470 Euro liegen, zugleich aber im Jahresdurchschnitt nicht über 470 Euro je Monat Einkommen haben. Das heißt, man muss dann jeden Monat seine Einnahmen und Ausgaben, die mit dem freien Beruf im Zusammenhang stehen, im Auge haben - und zugleich auch darauf achten, dass man auf das ganze Jahr gesehen im Schnitt nicht mehr als 470 Euro pro Monat verdient.

Wie wird jetzt der Durchschnitt ermittelt, wenn man mitten im Jahr (sagen wir mal am 2. September) eine freiberufl. Tätigkeit anfängt? Wird das Jahreseinkommen dann auf die als Freiberufler aktiven Monate runtergerechnet? Oder sogar taggenau?

- Also darf man dann von September bis Dezember max. 1.880 Euro (4 x 470 Euro) verdienen?

- Oder max. 5.640 Euro (12 x 470 Euro), da irrelevant, wann man mit der freiberuflichen Tätigkeit begonnen hat?

- Oder taggenaue Abrechnung? Beginn 2. September. Dann in etwa so?: 3 x 470 Euro (Okt.-Dez.) + 29/30 * 470 Euro (29 Tage im September)?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von barat123):
Also darf man dann von September bis Dezember max. 1.880 Euro (4 x 470 Euro) verdienen?


So ist es.

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#2
 Von 
barat123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
So ist es.


Danke für die Antwort!

Ich habe auch nochmal recherchiert und bemerkt, dass es wohl sogar nur 450 Euro pro Monat aus Arbeitseinkommen sein dürfen.
Also wären demnach dann von September bis Dezember sogar "nur" 1.800 Euro, die man verdienen dürfte.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
barat123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wo denn? In dieser aktuellen Quelle steht 470 Euro: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/entlastung-fuer-familien/versichert-als-familie-in-der-familienversicherung/einkommensgrenze-familienversicherung-2005696


Quelle:
https://www.vpv.de/News/News-Uebersicht/Einkommensgrenze-fuer-beitragsfreie-Familienversicherung-Detail_44169.jsp

Erster Absatz
"Während die monatliche Einkommensgrenze für Arbeitseinkommen weiterhin bei 450 Euro liegt, ist die Grenze für alle Gesamteinkünfte auf 470 Euro im Monat gestiegen."

Oder gilt das nur für Arbeitnehmer - also nicht für Selbstständige wie Freiberufler?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von barat123):
Oder gilt das nur für Arbeitnehmer - also nicht für Selbstständige wie Freiberufler?


Nein, die Aussage ist ganz einfach falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
barat123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
So ist es.


Ich habe inzwischen mit einer Mitarbeiterin meiner Krankenkasse gesprochen. Sie meinte, es wäre sogar eine taggenaue Abrechnung. Also Fall drei in meinem Ausgangsposting zu diesem Thema: "- Oder taggenaue Abrechnung? Beginn 2. September. Dann in etwa so?: 3 x 470 Euro (Okt.-Dez.) + 29/30 * 470 Euro (29 Tage im September)?"

Also wenn die Tätigkeit nicht am 1. eines Monats aufgenommen wird, zählt dieser bei der Berechnung des durchschn. monatlichen regelmäßigen Einkommens nur anteilig.

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