Hallo,
die Krankenkasse verlangt von A für den Zeitraum November 2002 bis März 2004 eine Nachzahlung über 900.- da er über der monatl. Einkommensgrenze von 340.- lag und somit die Familienversicherung rückwirkend in eine studentische Versicherung gewandelt wird.
Hauptsächlich geht es also um das Jahr 2003, wo er ein Bruttogehalt von 5.570.- hatte.
Gehe ich recht in der Annahme das man (abzügl. Werbungskosten pro Monat) 416,66 hätte verdienen dürfen ohne sich selbst zu versichern? (340.- + (920:12))
Er hat immer so um die 400.- verdient, da er dachte die Grenze liegt bei 400.-
(Er war aber nicht explizit als Minijobber beschäftigt sondern als Student mit dem vollen RV Anteil)
Durch Weihnachtsgeld und Mehrarbeit ist er in 2 Monaten im Jahr 2003 über dieser Grenze von 416,66 gewesen.
Die Kasse verlangt von ihm Kopien seiner Gehaltsabrechnungen.
Wenn er denen nun Abrechnungen schickt von Jan-Oktober in Höhe von je 416.- und für November und Dez in Höhe von je 705.- dann dürfte dies doch keine Auswirkungen auf seinen Versichertenstatus in der Familienversicherung gehabt haben… (10*416 + 2*705= 5.570.-) da ja 2 Monate Überschreitung des Satzes, egal in welcher Höhe unschädlich ist. Liege ich da richtig?
Familienversicherung - Grenze
13. Dezember 2005
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Frage vom 13. Dezember 2005 | 15:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienversicherung - Grenze
#1
Antwort vom 13. Dezember 2005 | 16:46
Von
Status: Unbeschreiblich (49938 Beiträge, 17503x hilfreich)
Gehe ich recht in der Annahme das man (abzügl. Werbungskosten pro Monat) 416,66 hätte verdienen dürfen ohne sich selbst zu versichern? (340.- + (920:12))
Die Annahme ist falsch, da für die Versicherungspflicht in der Krankenkasse das reine Bruttogehalt ohne Abzüge gilt.
Er hat immer so um die 400.- verdient, da er dachte die Grenze liegt bei 400.-
Unwissenheit schützt hier nicht vor Nachzahlung.
Da die Grenze bei 340€ brutto liegt und nicht bei 416€, hast Du in allen 12 Monaten über der Grenze gelegen.
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