Familienversicherung Kind nach Scheidung

13. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienversicherung Kind nach Scheidung

Guten Morgen,
Ich habe eine Frage zu folgender Konstellation. Ich bin als Beamter. In der PKV, meine Nochehefrau in der GKV und die Kinder über sie familienversichert. Nun ist meine älteste Tochter zu mir gezogen. Kann sie nach der Scheidung weiterhin über ihre Mutter familienversichert bleiben oder muss sie dann zukünftig von mir versichert werden.
Entscheident ist diese Frage insoweit, da ich sie auf Grund einer Psychotherapie vermutlich nicht in die PKV bekommen werde und ich sie dann zu einem recht hohen Satz freiwillig GV müsste.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
LG Noage

-- Editiert von Moderator am 13.10.2018 16:32

-- Thema wurde verschoben am 13.10.2018 16:32

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Kann sie nach der Scheidung weiterhin über ihre Mutter familienversichert bleiben Es spricht nichts dagegen: Ein Elternteil muß in der GKV sein und das Kind in D leben - beide Voraussetzungen sind anscheinend erfüllt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ihr zwei für eure Antworten. @Sir Berry: Die Voraussetzungen sind trotz meines Einkommens gegeben. Das weise ich seit Jahren immer wieder nach. Ich bin im Jahreseinkommen unter der maßgeblichen Einkommemsgrenze.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Na, dann wäre diese Hürde (die ich in der Tat übersehen habe) ja auch genommen: Also alles bestens...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ganz so einfach ist es denn doch nicht. Auch das Einkommen des anderen nicht GKV-versicherten Elternteils spielt z.B. eine Rolle.

Nachzulesen im § 10 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html.

Berry


Das Einkommen ist bei Ehegatten relevant, s. Abs. 3. Nach der Scheidung nicht mehr.

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