Familienversicherung - Werbungskosten werden nicht angerechnet

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
josch190
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienversicherung - Werbungskosten werden nicht angerechnet

Hintergrund:
ich arbeite seit August als Werkstudent neben meinem Studium. Nun wurde mir die Familienversicherung seitens der Krankenkasse gekündigt, da ich über dem Freibetrag von 445 Euro pro Monat abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1000 Euro liegen würde. Soweit so gut.
Nun habe ich aber in diesem Jahr 2019 Werbungskosten von über 3000 Euro durch mein Studium angesammelt, die in ähnlichem Umfang in den letzten Jahren immer vom Finanzamt angerechnet wurden. Durch Abzug der erhöhten Werbungskosten falle ich nun deutlich unter die 445 Euro pro Monat und könnte familienversichert bleiben. Leider kann die Steuererklärung für das Jahr 2019 erst im folgenden Jahr abgegeben werden, weshalb mein Krankenkasse eine Auflistung meiner Werbungskosten angefordert hat. Daraufhin
habe ich eine Auflistung meiner Werbungskosten eingereicht. Dabei handelt es sich größtenteils um Ausbildungskosten.
Leider hat die Krankenkasse diese Werbungskosten abgelehnt mit der Begründung, dass die angeführten Werbungskosten nicht mit der eigentlichen Werkstudententätigkeit zu tun haben.

Mein Standpunkt:
Nach dem EStG wird bei Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit nicht zwischen der Einkommensquelle unterschieden, zumal aus steuerrechtlicher Sicht mein Studium als erste Tätigkeitsstelle betrachtet wird und nicht die Werkstudententätigkeit. Zudem sollte nur das Finanzamt das Recht haben Werbungskosten anzurechnen und nicht die Krankenkasse?!

Frage:
Dürfen nur Werbungskosten, die der Werkstudenten Tätigkeit zu zurechnen sind und nicht dem Studium, bei der Berechnung des Einkommens angerechnet werden?



-- Editiert von josch190 am 19.11.2019 12:36

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Dürfen nur Werbungskosten, die der Werkstudenten Tätigkeit zu zurechnen sind und nicht dem Studium, bei der Berechnung des Einkommens angerechnet werden? Nein, es sind die Regeln des Einkommensteuerrechtes anzuwenden: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__16.html Die Frage ist, ob das wirklich Werbungskosten sind - laut aktuellem Einkommensteuerrecht sind Kosten einer Erstausbildung Sonderausgaben und keine Werbungskosten.

-- Editiert von muemmel am 19.11.2019 13:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
josch190
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ich bin im Master, von daher ist es mein Zweitsudium und somit Werbungskosten.

Also meinst du auch, dass die Krankenkasse die Werbungskosten anerkennen muss? Bzw aller spätestens nach dem das Finanzamt mir diese bestätigen?


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Also meinst du auch, dass die Krankenkasse die Werbungskosten anerkennen muss? Das Gesetz meint es.
Bzw aller spätestens nach dem das Finanzamt mir diese bestätigen? Wenn Sie JETZT einen Bescheid der Kasse erhalten haben, müssen Sie JETZT Widerspruch einlegen, nicht erst nächstes jahr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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