Familienversicherung erloschen - rückw. freiwillig

21. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sabinchen1
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Familienversicherung erloschen - rückw. freiwillig

Hallo an die Experten,

angenommen, ein Schüler X ist kostenlos in der Familienversicherung der Eltern (Gesetzl. KK) mitversichert.

X entschließt sich mit bspw. 19 Jahren, die Schule zu verlassen und sich selbstständig zu machen. Dabei vergisst er allerdings, dies der Krankenkasse mitzuteilen (seine Pflicht?).

Nun, ein halbes Jahr später wird X in einen Unfall verwickelt. Die Krankenkasse übernimmt die Leistungen ohne weitere Rückfragen. Weitere 6 Monate später fragt die KK an, ob X noch Schüler ist, Einkünfte hat etc. (Fragebogen zur beitragsfreien Familienversicherung für Angehörige). Aufgrund des Fragebogens wird X sein Versäumnis bewusst.

Wie könnte X nun darauf reagieren? Besteht die Möglichkeit, rückwirkend die Beiträge für die freiwillige Mitversicherung (da selbstständig) zu bezahlen?

Würde mich über eure Meinungen freuen.

Gruß,

Sabine

PS: Hier geht's nicht darum, dass die Versicherung mutwillig hinters Licht geführt wurde, die Meldung wurde damals wirklich vergessen - bei dem ganzen Papierkram auch kein Wunder...

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>>Wie könnte X nun darauf reagieren? Besteht die Möglichkeit, rückwirkend die Beiträge für die freiwillige Mitversicherung (da selbstständig) zu bezahlen?

keine angst.

KV ist mittlerweile in d. pflicht und ein *rausfallen* gibt es nicht mehr.

X bleibt daher automatisch in der alten KK weiterversichert und wir auch eine rechnung für den zeitraum bekommen :)

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sabinchen1
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mike,

vielen Dank für deine Antwort! Klingt doch schonmal ganz gut. :)

Hast du zufällig irgendeinen Link oder Gesetztestext, der das untermauert - nur, damit ich das nochmal nachlesen kann?

Viele Grüße,

Sabine

1x Hilfreiche Antwort

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