vielleicht kann mir jemand schreiben, ob kindbezogene Anteile im Ortszuschlag bei Beamten zum Jahresarbeitsentgelt i.S. des § 6 Abs. 1 i.V. mit § 10 Abs.3 SGB V
zählen.
Zum Hintergrund:
Ich bin Beamter mit vier Kindern, meine Frau ist nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Bisher waren meine Kinder bei meiner Ehefrau i.R. der Familienversicherung bei der AOK kostenlos mitversichert. Nachdem ich letztes Jahr durch eine Änderung in der Beamtenversorgung einen wesentlich höheren kindbezogenen Teil des Ortszuschlages erhalte, ist mein Einkommen über die Jahresentgeltgrenze gerutscht und ich muss meine Kinder jetzt privat krankenversichern. Ich bin weiter in der gleichen Dienstaltersstufe und Besoldungsgruppe. Jetzt wird das fast vollständig von den Kosten für die priv. KV aufgefressen.
Nach Auffassung der AOK gilt die Regelung im § 6 Abs.1 SGB V
wonach "Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, unberücksichtigt bleiben " nicht für Beamte, sondern nur für Angestellte und Arbeiter.
Familienversicherung - gilt § 6 Abs.1 SGB V nicht für Beamte?
10. Dezember 2002
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Frage vom 10. Dezember 2002 | 10:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienversicherung - gilt § 6 Abs.1 SGB V nicht für Beamte?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2003 | 00:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leider weiß ich die Antwort nicht, bin aber in der gleichen Situation und möchte anfragen ob sie schon mehr Informationen darüber haben.
Ich habe schon beim Familienministerium in Berlin angerufen, die haben die gleiche Ansicht wie Ihre AOK, sind sich aber auch nicht völlig sicher. (hatte ich jedenfalls den Eindruck)
Gruß aus Munster, Lüneburger Heide.
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