Hallo Forengemeinde,
Folgender Fall:
Angenommen eine BU wurde vom Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht per Rücktritt beendet.
Dieser Rücktritt enthielt aber einen Formfehler und ist deshalb nichtig.
Nun soll auf Feststellung des Weiterbestehens des BU Vertrages geklagt werden (positive Feststellungsklage keine Leistungsklage, da kein Leistungsfall eingetreten)
Nun meine Frage: Gibt es für den Anspruch auf das Weiterbestehen des BU Vertrages irgendeine Verjährungsfrist? Das heißt, muss die Feststellungsklage innerhalb einer Frist nach erfolgtem nichtigen Rücktritt eingereicht werden um eine eventuell sonst entstehende Verjährung zu hemmen?
Ich habe dazu leider trotz intensiver Recherche keine eindeutigen Informationen gefunden und würde mich auch über Textstellen freuen, die mir einen Anhaltspunkt zum weiterrecherchieren geben.
Viele Grüße
Feststellungsklage bei Berufsunfähigkeitsversicherung
13. September 2016
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Frage vom 13. September 2016 | 02:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Feststellungsklage bei Berufsunfähigkeitsversicherung
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