Hallo,
bei einem Auffahrunfall musste die Feuerwehr kommen und Öl binden. Ich u. meine Frau werden anwaltlich vertreten zum einen wg. Vorwurf der fahrlässigen KV (gegen mich ) und meine Frau wg. Schmerzensgeldforderung gegenüber einem anderen Unfallbeteiligten.
Unfallfahrzeug ist Totalschaden (aber Vollkaskoversichert).
Nun will die zust. Stadt lt. Feuerwehgesetz von insg. 3 Fahrern die Einsatzkosten. (633 EUR/Person)
Wer kommt in meinem Fall dafür auf ?
Die Vollkasko ? (Ist, bzw. war ein Firmenwagen, bzw. Haftpflicht oder muss mein Anwalt diese Sache dem Unfallverursacher aufs Auge drücken ?
Gruß
Michael
-- Editiert von michael32 am 29.08.2007 14:42:22
Feuerwehreinsatz bei Verkehrsunfall
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
doofe Frage -> wozu habt ihr nen Anwalt? Fragt diesen...
Wenn es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist hat er so einen Fall nicht zum ersten Mal gehabt.
Auch Anwälte haben mal Urlaub......
Ab nächster Woche wieder da, hat schon alles per Fax erhalten.
Nur wenn das die Fahrzeugversicherung zahlt, dann müsst ich es wohl meiner Firma zukommen lassen, damit die es an die VS weiterleitet.
Gruß
Michael
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Ich denke, es kann auf keinen Fall schaden, dass an die Versicherung weiterzuleiten. Die werden dann schon entscheiden, ob sie das bezahlen oder nicht. Schließlich ist die Versicherung auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
hi,
@michael32
du bist doch eigentlich nicht ganz unwissend. kasko = reine sachschadendeckung, also bleibt nur kh über!
diese feuerwehrgesetz kenne ich nicht aber es sorgt vermutlich vorangig dafür, das die feuerwehr verschuldensunabhängig ihre kohle bekommt.
dies wird aber letztendlich nicht die haftung überbrücken, damit sollte der kh-vr des schadenverursachers für die rechnung zuständig sein.
gruß
Hallo,
ich meinte natürlich in diesem Rahmen die Haftpflicht des Firmenwagens. Die Vollkasko wird erst mal, bis die Schuldfrage geklärt ist den Totalschaden übernehmen.
Gruß
Michael
Hallo,
falls dann doch die KH leisten muss, den Vermögensschaden (Kasko-Prämie) nicht vergessen.
MfG
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