Fiktive Abrechnung Streichungen rechtens ?

28. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
GSXR750
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fiktive Abrechnung Streichungen rechtens ?

Hallo,

vor kurzem ist mir jemand in mein geparktes Auto gefahren. Die Schuldfrage ist unstrittig und ein Gutachten wurde erstellt.

-Reparaturkosten (Netto) 3.500,00 EUR
-Reparaturkosten (Brutto) 4.165,00 EUR

-Wiederbeschaffungswert 12.000,00 EUR
-Wertminderung 500,00 EUR

Heute nun kam die Antwort der Versicherung des Unfallverursachers.

Reparaturkosten (Netto) 3.500,00 EUR
(-) Fehlerspeicher auslesen
(-) Fahrze***erbringung
(-) Einlackierung in Tür
(-) UPE Ersatzteilaufschläge
(-) Kleinteile
_________________________________
Auszahlung 3.000,00 EUR

Über die Wertminderung wird kein Wort verloren. Diese sollte mir doch auch bei fiktiver Abrechnung zustehen, oder ?

Wie sieht es mit den ganzen anderen Streichungen aus ? Begründungen wurden zwar angegeben, erscheinen mir aber nicht sehr schlüssig.

Wie soll ich mich nun am besten verhalten ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Verbringungskosten und UPE-Zuschläge gehören regelmäßig zum Schadenersatz, dazu gibt es einige Urteile, werden aber genauso regelmäßig gekürzt. Kommt auch auf das Alter des Fahrzeugs an. Man kann es zunächst selbst versuchen und dann einen Anwalt hinzuziehen. Wertminderung gehört ebenfalls zum Schadenersatz.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von GSXR750):
Hallo,
vor kurzem ist mir jemand in mein geparktes Auto gefahren. Die Schuldfrage ist unstrittig und ein Gutachten wurde erstellt.
-Reparaturkosten (Netto) 3.500,00 EUR
-Reparaturkosten (Brutto) 4.165,00 EUR
-Wiederbeschaffungswert 12.000,00 EUR
-Wertminderung 500,00 EUR
Heute nun kam die Antwort der Versicherung des Unfallverursachers.
Reparaturkosten (Netto) 3.500,00 EUR
(-) Fehlerspeicher auslesen
(-) Fahrze***erbringung
(-) Einlackierung in Tür
(-) UPE Ersatzteilaufschläge
(-) Kleinteile
_________________________________
Auszahlung 3.000,00 EUR
Über die Wertminderung wird kein Wort verloren. Diese sollte mir doch auch bei fiktiver Abrechnung zustehen, oder ?
Wie sieht es mit den ganzen anderen Streichungen aus ? Begründungen wurden zwar angegeben, erscheinen mir aber nicht sehr schlüssig.
Wie soll ich mich nun am besten verhalten ?



Und wie lauten die?

Im Prinzip ist alles erstattungsfähig.

( einzig der Fehlerspeicher könnte eventuell rausfallen )



Gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 29.04.2016 16:30

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Gruß Charly

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