Fiktive Abrechnung bei Gebäudeversicherung?

16. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
DE
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 19x hilfreich)
Fiktive Abrechnung bei Gebäudeversicherung?

Hallo, wir hatten einen Wasserschaden und haben zunächst die Trocknung von einem mit dem Gebädeversicherer zusammenarbeitenden Unternehmen durchführen lassen.

Für die nun anstehenden komplizierten Sanierungsarbeiten wollen wir das ganze aber in Eigenregie durchführen lassen. Nicht um Geld zu sparen, sondern weil es sonst leider von den "Fachfirmen" nicht vernünftig gemacht wird. Die von der Versicherung angebotenen 12,50€/h sind dabei eher unzureichend.

Kann man bei der Gebäudeversicherung fiktiv abrechnen (also §249ff.)? Gibt es da irgendwo Urteile zu. Ich konnte leider nichts finden.

Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Kann man bei der Gebäudeversicherung fiktiv abrechnen

Nein!

>>>(also §249ff.)?

wat fürn ding?

>>>sondern weil es sonst leider von den Fachfirmen nicht vernünftig gemacht wird.

warum nicht??

>>>angebotenen 12,50€/h sind dabei eher unzureichend.

12,50€ netto, für überwiegend Hilfsarbeiten, unzureichend?

:bang:


-- Editiert von mFriese am 16.10.2007 16:30:45

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DE
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 19x hilfreich)

Sehr geehrter mFriese,

bis zu Ihrer Antwort "Nein!" war ja noch alles OK, den Rest hätten Sie sich sparen können...aber was soll man anderes aus einem Internet-Forum erwarten? Also, nun mal zu Ihren fachlich hochqualifizierten Einwürfen:

1) Wenn Sie §249ff BGB nicht kennen, wie können Sie dann ein so sicheres "Nein!" auf meine Frage posten?

2) Es handelt sich bei dem Versicherungsschaden um einen Schaden, der durch Mängel eingetreten ist, die eben durch einen Meisterbetrieb eingebaut wurden. Im Rahmen der Regulierungsabwicklung hatten wir etliche weitere "Fachbetriebe" im Hause und es ist schlichtweg erschreckend was man da zu sehen und zu hören bekommt. Ziehen Sie bitte meine Aussage nicht in Zweifel, es ist Fakt, diesen Schaden werden Sie von einer Fachfirma (für das von der Versicherung akzeptierte Geld) nicht erledigt bekommen. Die meisten dieser Fachfirmen kennen noch nichtmal die aRdT um diesen Schaden zu beseitigen. Es würde aber sicher den Rahmen dieses Forums sprengen Ihnen das alles dezidiert darzulegen. Tatsache ist, daß ich aus meiner Sachkunde heraus eben selber besser in der Lage bin den Mangel fachgerecht zu beseitigen und den Schaden zu sanieren als das eben ein normaler Sanitärbetrieb könnte.

3) Bei den bevorstehenden Arbeiten handelt es sich (wie aus 2) ersichtlich) eben nicht um Hilfsarbeiten sondern um sehr hochwertige Facharbeiten. Nur um Ihnen ein Paar (aber wirklich nur ein Paar) Stichworte zu geben:

Kraftschlüssiges Rißverpressen bis max. 100bar, inclusive Bohrtechnik und Rißverdämmung, einbringen von Bohrpackern in Abschlagtechnik in gerissenem Mauerwerk außerhalb der bauaufsichtlichen Zulassung; beschädigungsfreies Lösen von nicht mehr erhältlichen Wandfliesen per Thermo-/Naßschnittverfahren, umgebungsschadenfreie Fliesenbettentfernung mit anschließender vertikaler und horizontaler Wandabdichtung mit 2K-Epoxy;

Das anschließende Einbauen der Duschwanne, Anschluß an den Ablauf,wiedereinbau der halterlosen Duschabtrennung macht sich da tatsächlich wie eine Hilfsarbeit aus. Seltsam, das für all diese Arbeiten beim Einbau 2 Gesellen à 80€/h benötigt wurden, die Duschabtrennung wurde sogar vom Meister eingebaut.


Insgesamt:auch hier bewahrheitet sich der Satz: wenn man wieder mal keine Ahnung hat, einfach mal...

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

guten tag,

>>>Wenn Sie §249ff BGB nicht kennen

ah, bgb, ein wichtiger hinweis, der fehlte im ursprungsposting, es soll ja noch ein paar gesetze mehr geben :)

ja, den kenne ich, aber noch besser das vvg, das spezielle gesetz in der normenkette und nicht zuletzt die avb, oder vgb, welche dieses schuldverhältnis regeln, darum kann ich sicher posten :)

nun zur sache:

die vgb als neuwertversicherung kennt grundsätzlich keine fiktive abrechnung. sicherlich könnten sie eine fiktive abrechnung auf zeitwertbasis erzwingen aber das wirft sie eher noch weiter zurück.

in ihrem fall hilft nur ein direktes gespräch mit dem zuständigem sachbearbeiter. wenn sie bei der versicherung nicht gerade auf die günstigste prämie gesetzt haben wird es einen aussenschadenregulierer, mit entsprechender kompetenz, geben, welchen sie vor ort auch von den erforderlichen maßnahmen und aufwendungen überzeugen können.

allerdings: wer führt die arbeiten durch? wo liegt das problem später rechnungen einzureichen? eigenregie heißt nicht eigenleistung!

ansonsten:

>>>wenn man wieder mal keine Ahnung hat, einfach mal...

in internet foren gehen, ja, die sind kostenlos, nicht gleich zum teuren anwalt. und wenn nichts bringt, meckern kann man(n) hinterher immer noch

>>>aber was soll man anderes aus einem Internet-Forum erwarten?

was wird denn bei so einer banalen fragestellung erwartet?

:kotz:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DE
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 19x hilfreich)

Na das ist doch mal etwas gehaltvoller! Vielen Dank! Damit kann ich jetzt auch was anfangen!!!

Zu Ihren weiteren Ausführungen:

Ein Gespräch mit der SachbearbeiterIN wird in diesem Fall wenig helfen, die kannte ihre eigenen Versicherungsbedingungen ja noch nicht mal (oder hat zunächst nur so getan...) und ob es einen Außenschadenregulierer gibt??? Wer weiß... Der Schaden ist aber bereits begutachtet und festgestellt, jetzt geht es nur noch um die Beseitigung und da grauselts mir vor der Ausführung durch "Fachfirmen" auch wenn ich dann nur die bereits freigegebenen Angebote annehmen müßte und - erstmal - keinen Ärger hätte. Der kommt dann später...

So wollte ich dies denn lieber selber ausführen (Eigenregie war das falsche Wort),da weiß ich was gemacht wurde. Nur, 12,50€/h waren mir da zu wenig, daher die Nachfrage in diesem Forum, denn ich hoffte durch fiktive Abrechnung eine angemessene Geldleistung zu erlangen (siehe dazu auch unten).


Zum Thema Foren und Anwälte:

Meist wird in Internetforen nicht auf die Ausgangsfrage geantwortet sondern interpretiert und gemutmaßt. Das war zu einem gewissen Teil auch bei Ihnen so, das müssen Sie schon zugeben, oder? Wenn Sie sich gut auskennen hätten Sie sich das BGB doch denken können, oder? Aus solchen Mutmaßungen und Interpretationen entwickeln sich dann meist ellenlange Diskussionen ohne nennenswerten Erfolg (so wie diese hier übrigens...). Was mit wenigen Worten hätte sachlich beantwortet werden können endet grauselig.

Anwälte??? Jaja, die sind teuer. Aber bitte unterstellen Sie mir nicht, ich wolle hier kostenlosen Rat einholen und dann rumnölen, denn:

1) Habe ich eine RSV (ARB75) und scheue mich nie diese auch einzusetzen.

2) Meine Frau ist RAin, allerdings mit einem ganz anderen Fachgebiet. Sie hat mir aber im Grunde die selbe Auskunft erteilt wie sie (war sich aber eben wie immer nicht sicher), aber:

3) Es gab einen "Unsicherheitsfaktor" der durch eine 3 Jahre zurückliegende Regulierung verursacht wurde. Dort wurde statt Naturalrestitution von uns per Gutachten abgerechnet, nachdem uns der Dachdecker des Nachbarn das Dach kaputt gemacht hat. Daher meinte ich, daß müßte doch im aktuellen Schadensfall auch gehen...naja, jetzt bin ich selber drauf gekommen, daß das eine eine Haftpflicht- und das andere eine Gebäudeversicherung ist - wenn man wieder mal keine Ahnung hat....


P.S.: Was ich auf meine banale Fragestellung erwartet habe: Eine Antwort NUR auf die Frage. Keine Kommentare, kein Handlesen, keine Zauberkugel - nur eine Antwort auf meine Frage (evtl. mit einer kurzen Begründung)

Ist das zuviel verlangt?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

wer führt die arbeiten den letztendlich aus?

eine firma, die dafür eine rechnung präsentiert?

oder wird das in eigenleistung erledigt? man macht die arbeiten also selbst, vielleicht mit hilfe von freunden/bekannten?

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DE
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Klotz,

die Ausführung mache ich selbst.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

es besteht sicherlich die möglichkeit, mit der versicherung zu diskutieren, daß man für die weniger aufwändigen, weniger anspruchsvollen arbeitsstunden z.b. nur 8 €/std. erhält (für putz- und aufräumarbeiten üblich, oder auch für abkleben, abdecken, wegräumen, arbeitsvorbereitungen...) und man dann für die (wahrscheinlich geringere anzahl) anspruchsvollen arbeitsstunden 20€/std. abrechnent.

oder, man rechnet einfach pauschal 12,50€ ab.

diese 12,50€ sind im übrigen netto, steuerfrei.

bei den 80€ für nen gesellen (und das dürfte dann auch schon jemand aus dem hochpreissegment sein...) ist das gehalt des gesellen zzgl. steuern und sozialabgaben, kosten für werkzeug und maschinen, kosten für den fuhrpark, für die miete und unterhaltung der geschäfts-/lagerräume, kosten für die bürokraft, beiträge für z.b. handwekrskammer und haftpflichtversicherung (die bei handwerkern teilweise ganz schön teuer ist...) und, ja, ein klein bissl gewinn für die firma, neben noch ein paar andere kleinigkeiten, enthalten.

die genannten 80€ lassen sich also nicht mit der eigenleistung vergleichen.

materialkosten für die man i.d.r. ja rechnungen hat, kann man problemlos der versicherung zur abrechnung neben der eigenleistung einreichen.

6x Hilfreiche Antwort

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