Fiktive Abrechnung bei Kasko ohne Werkstattbindung

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
rollo28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Fiktive Abrechnung bei Kasko ohne Werkstattbindung

Hallo liebes Forum,

ich hätte gerne mal eure Einschätzung zu folgendem fiktiven Fall:

A = Besitzer und Fahrer des PKW
V = Versicherung ( VK, TK, Haftpflicht OHNE Werkstattbindung)
PKW = (10000km 6 Monate alt)

A fährt nachts eine Landstraße entlang als plötzlich ein Reh auf die Straße springt. A kann nicht rechtzeitig bremsen/ausweichen und erwischt das Reh. Polizei kommt, stellt Bescheinigung über Wildschaden aus.

A meldet nun V den Vorfall und legt sich noch nicht fest ob repariert oder fiktiv abgerechnet werden soll.
Jedenfalls wünscht A, das der PKW erstmal bei der Vertragswerkstatt überprüft und die Schäden festgestellt werden (KVA),

V verneint dies und bietet an, entweder KVA bei ihrer Partnerwerkstatt oder Gutachten.

Eine Reparatur oder fiktive Abrechnung kommt für A nur in oder mit den Konditionen der Vertragswerkstatt in Frage.

Was sollte A nun am besten wählen?

Schon mal danke für eure Meinung!



-- Editiert von rollo28 am 30.01.2018 18:44

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von rollo28):
Was sollte A nun am besten wählen?

Das Gutachten.

Auf der möglichen Differenz zu den Konditionen der "Wunschwerkstatt" könnte man dann aber halt sitzen bleiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

A kann doch seinen Wagen in der Vertragswerkstatt prüfen lassen, ist doch seine Sache.
Hat jedoch für die Regulierung kaum Relevanz.

Wo im Anschluss ggf. die Reparatur erfolgt kann A dennoch frei entscheiden.
Bei fiktiver Abrechnung könnte es zu Abzügen gegenüber der Vertragswerkstatt kommen.

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#3
 Von 
rollo28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber welchen Sinn hat die freie Werkstattwahl wenn es trotzdem zu Abzügen kommt? Sprich A lässt den PKW nach dem Gutachten reparieren und die Rechnung ist höher als das Gutachten. Dann bleibt man trotz freier Werkstattwahl auf den Kosten sitzen?

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das hat keiner gesagt, ich habe gesagt, dass es bei fiktiver Abrechnung oft dazu kommt. Es kommt eben auf den genauen Kürzungsgrund an.
Meist: Stundenverrechnungssätze, Verbringung, sonstige Aufschläge

Bei Reparatur fallen die Kosten aber dann konkret an, womit sie dann fällig werden.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von rollo28):
A = Besitzer und Fahrer des PKW



Wie alt? Wieviele Kilometer?

Eigentum, geleast, finanziert?

Scheckheftgepflegt duch die Vertragswerkstatt?


Gruß charly



Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
rollo28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
PKW = (10000km 6 Monate alt)

Finanziert, ausschließlich bei Vertragswerkstatt gewartet/repariert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Dann muss die meisten Abzüge nicht hinnehmen.

Ich würde allerdings erstmal den Gutachter abwarten - die Besichtigung hat nicht nur den Grund den Schaden zu kalkulieren, sondern auch die Plausibilität zu prüfen.
Bei vernünftiger Kommunikation, kann auch der Gutachter mit den Vorgaben einer Vertragswerkstatt berechnen.

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von rollo28):
Finanziert, ausschließlich bei Vertragswerkstatt gewartet/repariert.


Gutachten erstellen lassen und dann sieht man weiter.

Freigabe sollte man sich noch geben lassen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Ein Vertrag ohne Werkstattbindung bedeutete, das man sich die Werkstatt aussuchen darf.
Nicht das die Versicherung dann auch verpflichtet wäre diese Kisten alle zu übernehmen.


Angesichts der Daten des Fahrzeugs war das aber die richtige Wahl.
Wenn die Versicherung kürzt, müsste man schauen was und mit welcher Begründung genau.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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