Hallo liebes Forum,
ich hätte gerne mal eure Einschätzung zu folgendem fiktiven Fall:
A = Besitzer und Fahrer des PKW
V = Versicherung ( VK, TK, Haftpflicht OHNE Werkstattbindung)
PKW = (10000km 6 Monate alt)
A fährt nachts eine Landstraße entlang als plötzlich ein Reh auf die Straße springt. A kann nicht rechtzeitig bremsen/ausweichen und erwischt das Reh. Polizei kommt, stellt Bescheinigung über Wildschaden aus.
A meldet nun V den Vorfall und legt sich noch nicht fest ob repariert oder fiktiv abgerechnet werden soll.
Jedenfalls wünscht A, das der PKW erstmal bei der Vertragswerkstatt überprüft und die Schäden festgestellt werden (KVA),
V verneint dies und bietet an, entweder KVA bei ihrer Partnerwerkstatt oder Gutachten.
Eine Reparatur oder fiktive Abrechnung kommt für A nur in oder mit den Konditionen der Vertragswerkstatt in Frage.
Was sollte A nun am besten wählen?
Schon mal danke für eure Meinung!
-- Editiert von rollo28 am 30.01.2018 18:44
Fiktive Abrechnung bei Kasko ohne Werkstattbindung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatWas sollte A nun am besten wählen? :
Das Gutachten.
Auf der möglichen Differenz zu den Konditionen der "Wunschwerkstatt" könnte man dann aber halt sitzen bleiben.
A kann doch seinen Wagen in der Vertragswerkstatt prüfen lassen, ist doch seine Sache.
Hat jedoch für die Regulierung kaum Relevanz.
Wo im Anschluss ggf. die Reparatur erfolgt kann A dennoch frei entscheiden.
Bei fiktiver Abrechnung könnte es zu Abzügen gegenüber der Vertragswerkstatt kommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Aber welchen Sinn hat die freie Werkstattwahl wenn es trotzdem zu Abzügen kommt? Sprich A lässt den PKW nach dem Gutachten reparieren und die Rechnung ist höher als das Gutachten. Dann bleibt man trotz freier Werkstattwahl auf den Kosten sitzen?
Das hat keiner gesagt, ich habe gesagt, dass es bei fiktiver Abrechnung oft dazu kommt. Es kommt eben auf den genauen Kürzungsgrund an.
Meist: Stundenverrechnungssätze, Verbringung, sonstige Aufschläge
Bei Reparatur fallen die Kosten aber dann konkret an, womit sie dann fällig werden.
.
ZitatA = Besitzer und Fahrer des PKW :
Wie alt? Wieviele Kilometer?
Eigentum, geleast, finanziert?
Scheckheftgepflegt duch die Vertragswerkstatt?
Gruß charly
Zitat:PKW = (10000km 6 Monate alt)
Finanziert, ausschließlich bei Vertragswerkstatt gewartet/repariert.
Dann muss die meisten Abzüge nicht hinnehmen.
Ich würde allerdings erstmal den Gutachter abwarten - die Besichtigung hat nicht nur den Grund den Schaden zu kalkulieren, sondern auch die Plausibilität zu prüfen.
Bei vernünftiger Kommunikation, kann auch der Gutachter mit den Vorgaben einer Vertragswerkstatt berechnen.
ZitatFinanziert, ausschließlich bei Vertragswerkstatt gewartet/repariert. :
Gutachten erstellen lassen und dann sieht man weiter.
Freigabe sollte man sich noch geben lassen.
gruß charly
Ein Vertrag ohne Werkstattbindung bedeutete, das man sich die Werkstatt aussuchen darf.
Nicht das die Versicherung dann auch verpflichtet wäre diese Kisten alle zu übernehmen.
Angesichts der Daten des Fahrzeugs war das aber die richtige Wahl.
Wenn die Versicherung kürzt, müsste man schauen was und mit welcher Begründung genau.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten