Fiktive Abrechnung nach Schaden an meinem Auto

9. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
zero117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fiktive Abrechnung nach Schaden an meinem Auto

Hallo liebe Forum User,

ich habe folgenden Fall. Mir ist jemand ins Auto gefahren. Ich bin eindeutig unschuldig. Ich habe ein Gutachten erstellen lassen, die Versicherung akzeptiert es so und ich soll es reparieren und danach die Originalrechnung einsenden. Da mein Auto aber älter ist habe ich mir überlegt das Auto nicht reparieren zu lassen sondern das Geld zu nehmen. Ich kenne es so, dass mir dann der Nettobetrag meines schon von der Versicherung akzeptierten Gutachtens zu steht. Nun will die Versicherung aber schauen ob sie eine Werkstatt findet die die Reparatur günstiger durchführen würde. Also sollten die Versicherung eine Werkstatt finden die es günstiger reparieren würde, stünde mir dann davon der Nettobetrag zu. Es geht um ca. 1.000,-. Darf die Versicherung das?

Vielen Dank!

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23 Antworten
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#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von zero117):
Ich kenne es so, dass mir dann der Nettobetrag meines schon von der Versicherung akzeptierten Gutachtens zu steht.



Im Prinzip richtig. Laut Gesetz ist der einzige Punkt die Umsatzsteuer. Laut § 249 BGB muß die Umsatzsteuer nämlich nur dann erstattet werden, wenn und soweit sie auch tatsächlich angefallen ist.


Zitat (von zero117):
Nun will die Versicherung aber schauen



Ab jetzt befindest du dich im " Schadenmanagement " der VS.


Wenn kein `Fachanwalt` an deiner Seite steht, solltest du dir überlegen, sofort einen ins Boot zu holen. Alleine stehst du jetzt auf verlorenem Posten.


Zitat (von zero117):
Darf die Versicherung das?



Theoretisch ja, aber nur unter entsprechenden Voraussetzungen.


Zitat (von zero117):
sollten die Versicherung eine Werkstatt finden die es günstiger reparieren würde, stünde mir dann davon der Nettobetrag zu.



Das in jedem Fall. Aber du wirst staunen, was dir die VS anbieten wird. Ob du das akzeptierst oder nicht, liegt in deinen Händen.



gruß charly

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Gruß Charly

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Oft hilft auch bereits ein Schreiben mit Fristsetzung und dem Androhen der Mandatierung eines Rechtsanwaltes, sofern die Gegenseite nicht auf Deine Forderung eingeht. Dieses auch deshalb, weil die gegnerische Versicherung die Kosten eines Rechtsanwaltes bei einem unverschuldeten Unfall in jedem Fall zahlen muss.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Oft hilft auch bereits ein Schreiben mit Fristsetzung und dem Androhen der Mandatierung eines Rechtsanwaltes, sofern die Gegenseite nicht auf Deine Forderung eingeht.



Und dann für 58,50€ netto einen Fachanwalt suchen der sich dann reinhängt. In meinen Augen die falsche
Vorgehensweise.


gruß charly

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Gruß Charly

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Und dann für 58,50€ netto einen Fachanwalt suchen der sich dann reinhängt.


Wie gesagt, es ging hierum, dass es oft bereits hilfreich ist, lediglich mit der Mandatierung eines Rechtsanwaltes zu drohen. Im Übrigen ist der Betrag von 58,50 EUR nicht ansatzweise nachvollziehbar. Bei einem Streitwert von 1.000 EUR fallen bei einer außergerichtlichen Vertretung bereits Kosten in Höhe von 147,56 EUR an, die die Gegenseite zu übernehmen hätte. Wie hoch der Streitwert tatsächlich ist, geht eindeutig aus der Sachverhaltsschilderung nicht hervor. Möglicherweise sind mit dem von dem Fragesteller genannten Betrag in Höhe von 1.000 EUR nur die Differenz gemeint, so dass der Streitwert, der zur Gebührenberechnung herangezogen wird, deutlich höher ausfiele.

Zitat (von charlyt4):
In meinen Augen die falsche Vorgehensweise.


Ach ja, wieso schrieb man denn gestern noch wie folgt:

Zitat (von charlyt4):
Wenn kein `Fachanwalt` an deiner Seite steht, solltest du dir überlegen, sofort einen ins Boot zu holen. Alleine stehst du jetzt auf verlorenem Posten.

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#5
 Von 
zero117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn kein `Fachanwalt` an deiner Seite steht, solltest du dir überlegen, sofort einen ins Boot zu holen. Alleine stehst du jetzt auf verlorenem Posten.


Zitat:
Oft hilft auch bereits ein Schreiben mit Fristsetzung und dem Androhen der Mandatierung eines Rechtsanwaltes, sofern die Gegenseite nicht auf Deine Forderung eingeht.


Habe zum Glück eine RV. Aber ich werde denen erst eine Frist setzen. Ich habe ein urteil des Bundesgerichtshof gefunden. Dort geht es um ähnliches. Eine Dame hatte das mit ihrem Porsche auch. Urteil vom 29.04.2003. Ich versuche es erst noch ohne Anwalt und dann mal schauen. Erstmal abwarten womit die mir jetzt die Tage kommen.

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)
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#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Was in Ordnung ist:
Gutachten erstellt Kalkulation auf Basis einer Vertragswerkstatt (z.b. BMW) sagen wir 150€ Verrechnungssatz
Versicherung prüft und gibt Reparatur frei
Rechnung der BMW Werkstatt wird eingereicht

Was nicht in Ordnung ist:
Gutachten erstellt Kalkulation auf Basis einer Vertragswerkstatt (z.b. BMW) sagen wir 150€ Verrechnungssatz
Es wird fiktiv abgerechnet und erwartet, dass auch der höhrere Verrechnungssatz ausgezahlt wird, der in Wahrheit niemals anfällt (ungerechtfertigte Bereicherung)
Daher: Versicherung verweist auf regionale Durchnittspreise anderer Werkstätten (z.B. 100€)

Zitat:
Da mein Auto aber älter ist

Das ist dabei auch ein wichtiger Faktor

Eine Kürzung wäre nicht zulässig, wenn das Fahrzeug recht neu ist und lückenlos ausschließlich in der Vertragswerkstatt gewartet wurde.



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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Wie hoch der Streitwert tatsächlich ist, geht eindeutig aus der Sachverhaltsschilderung nicht hervor.


Es gibt ja noch gar keinen Streitwert, sondern momentan nur einen Gegenstandswert.


Zitat (von Ratsuchender@123net):
Wie gesagt, es ging hierum, dass es oft bereits hilfreich ist, lediglich mit der Mandatierung eines Rechtsanwaltes zu drohen.



So eine `Drohung`lässt jede VS kalt. Und in der Zeit, regulieren sie dann den gekürzten Betrag und der Geschädigte kann dann für den Restbetrag von ein paar Hundert Euro einen Anwalt suchen.


Zitat (von Ratsuchender@123net):
Möglicherweise sind mit dem von dem Fragesteller genannten Betrag in Höhe von 1.000 EUR nur die Differenz gemeint, so dass der Streitwert, der zur Gebührenberechnung herangezogen wird, deutlich höher ausfiele.


Nein, wenn die VS den gekürzten Betrag laut ihrer Verweiswerkstatt/Prüfbericht reguliert, kann der Anwalt logischerweise nur noch den fehlenden Betrag geltend machen und bekommt auch nur die entsprechenden Gebühren, die für ihn im Verhältnis einfach nicht lukrativ sind.

Ausserdem gibt doch noch keine Differenz, wenn die VS ihm mitteilt, dass ..

Zitat (von zero117):
Nun will die Versicherung aber schauen ob sie eine Werkstatt findet die die Reparatur günstiger durchführen würde.



Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von charlyt4):
In meinen Augen die falsche Vorgehensweise.

Ach ja, wieso schrieb man denn gestern noch wie folgt:

Zitat (von charlyt4):
Wenn kein `Fachanwalt` an deiner Seite steht, solltest du dir überlegen, sofort einen ins Boot zu holen. Alleine stehst du jetzt auf verlorenem Posten.


Ich habe geschrieben, er solle `sofort `einen Anwalt mit ins Boot holen und nicht erst wenn es um die letzten paar hundert Euro geht.


gruß charly

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Gruß Charly

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#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von zero117):
Erstmal abwarten womit die mir jetzt die Tage kommen.



Sie werden dir voraussichtlich eine Werkstatt nennen, die das für Summe X macht. Sie werden dir Verbringungskosten, UPE Aufschläge, Farbangleich etc. kürzen.


Zitat (von Lazyboy):
(ungerechtfertigte Bereicherung)


Das ist Humbug. ;)


Zitat (von Lazyboy):
Daher: Versicherung verweist auf regionale Durchnittspreise anderer Werkstätten (z.B. 100€


Wäre in der Form unzulässig.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
zero117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Was nicht in Ordnung ist:
Gutachten erstellt Kalkulation auf Basis einer Vertragswerkstatt (z.b. BMW) sagen wir 150€ Verrechnungssatz
Es wird fiktiv abgerechnet und erwartet, dass auch der höhrere Verrechnungssatz ausgezahlt wird, der in Wahrheit niemals anfällt (ungerechtfertigte Bereicherung)
Daher: Versicherung verweist auf regionale Durchnittspreise anderer Werkstätten (z.B. 100€


Ich wollte mein Auto zuerst reparieren lassen. Das habe ich der VS auch mitgeteilt. Aber ich habe es mir anders überlegt und möchte das Geld. Wo steht es, dass die VS den regionalen Durchschnittspreis anderer Werkstätten erheben darf?

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#11
 Von 
zero117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Möglicherweise sind mit dem von dem Fragesteller genannten Betrag in Höhe von 1.000 EUR nur die Differenz gemeint, so dass der Streitwert, der zur Gebührenberechnung herangezogen wird, deutlich höher ausfiele.


Das Gutachten beläuft sich auf etwas über 1.000,- brutto.

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#12
 Von 
zero117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Sie werden dir voraussichtlich eine Werkstatt nennen, die das für Summe X macht. Sie werden dir Verbringungskosten, UPE Aufschläge, Farbangleich etc. kürzen.


Ich werde wahrscheinlich diese Woche die netto Summe von der VS vermittelt bekommen die sie mir zahlen. Bin gespannt um wieviel niedriger zu meinem Gutachten sie ausfällt.

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#13
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Bei 1000€ Gesamtsumme reden wir über 840€ Netto - dann ist auch nicht mit einem sehr hohen Abzug zu rechnen.

Ich denke die meisten hier gingen von 1000€ Auszahlungsdifferenz aus...

So oder so ähnliche ergibt es sich aus diversen Urteilen aus vergleichbaren Fällen

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#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von zero117):
Wo steht es, dass die VS den regionalen Durchschnittspreis anderer Werkstätten erheben darf?


Das steht nirgends und das kann sie auch nicht. Ein `pauschaler Verweis` ist nicht zulässig.



gruß charly

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Gruß Charly

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#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das steht nirgends und das kann sie auch nicht. Ein `pauschaler Verweis` ist nicht zulässig.

Das einzig rechtlich zulässige Szenario wäre:
Das Gutachten weist (beispielhaft) 150€ Stundensatz aus, die örtliche (beispielhaft) BMW Werkstatt gibt sich jedoch mit (beispielhaft) 100€* zufrieden. Dann und eigentlich nur dann, wäre eine Kürzung hinzunehmen.

*Damit sind nicht irgendwelche fiktiven Stundensätze gemeint, die die Versicherung in ihren bidirektionalen Verhandlungen eventuell glaubt erzielt zu haben, sondern, salopp gesagt, der Stundensatz, der am Tresen für jeden Kunden zugänglich ausgehängt ist.

Nicht erlaubt ist auch irgendeine fiktive Nennung irgendeines Stundensatzes. Die Werkstatt muss die Reperaturrichtlinien des Herstellers erfüllen. Den Nachweis bleibt bei Verweis die Versicherung schuldig. roblem ist: dieser kann nicht erbracht werden, da sämtliche Nicht-Fachwerkstätten diese Bedingungen quasi nie erfüllen ;) Was nicht heißt, dass sie daher schlehct arbeiten. Aber das ist eine andere Sache.
Die Werkstätten, die die Bedingungen treffen, lassen sich das dann auch regelm. bezahlen

P.S. Leider sind Versicherungen sehr, sehr böse Wirtschaftsunternehmen. Es wird also nicht primär das getan, was rechtlich sauber wäre, sondern das, was den meisten Ertrag erzielt. Sie haben ja schließlich nichts zu befürchten. Die paar € Zusatzkosten, die man durch (unnötigen) Rechtsstreit generiert, werden locker durch die flächendeckenden, akzeptierten Kürzungen aufgefangen.

Kurzum: es gibt quasi keine rechtssichere Möglichkeit, den Betrag zu kürzen.

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#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
So eine `Drohung`lässt jede VS kalt.


Meine Erfahrung ist eine andere.

Zitat (von charlyt4):
Nein, wenn die VS den gekürzten Betrag laut ihrer Verweiswerkstatt/Prüfbericht reguliert, kann der Anwalt logischerweise nur noch den fehlenden Betrag geltend machen und bekommt auch nur die entsprechenden Gebühren, die für ihn im Verhältnis einfach nicht lukrativ sind.


Nein, bei fehlerhafter Teilregulierung ist der gesamte Schaden Gegenstandswert und nicht lediglich die unregulierten Schadenspositionen.

Siehe auch:

https://www.iww.de/rvgprof/archiv/der-praktische-fall-so-berechnen-sie-den-streitwert-bei-teilweiser-vorab-regulierung-eines-unfallschadens-f22165

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#17
 Von 
zero117
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun habe ich von der gegnerischen Versicherung das Resultat mitgeteilt bekommen. Um ca. 40,- wurde der Nettowert meines Gutachtens abgezogen.

Sie gehen auf Ersatzteile ein. Eine allgemein gehaltene Kleinmaterialpauschale in meinem Gutachten wurde abgezogen weil bei anderen Positionen im Gutachten bereits Kleinersatzteile als Einzelpositionen genannt wurden. Ein Ersatzteilpreisaufschlag wurde auch gekürzt.

Also auf die Gesamtsumme für die Ersatzteile wurden 10% für ein Ersatzteilaufschlag dazu addiert und 3% als Kleinerdatzteile addiert.

Was meint ihr...Lohnt es sich wegen den 40,- zu streiten?

Aber witzig wie die arbeiten. Lassen für teures Geld das Gutachten prüfen um 40,- zu sparen.

-- Editiert von zero117 am 14.11.2019 19:39

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von zero117):
Lohnt es sich wegen den 40,- zu streiten?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Nein, natürlich nicht.

Zitat:
Lassen für teures Geld das Gutachten prüfen um 40,- zu sparen.


Und woher soll man vor der Prüfung wissen wie hoch die "Ersparnis" ist?
Sooo teuer sind die Prüfungen auch wieder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von zero117):
Ein Ersatzteilpreisaufschlag wurde auch gekürzt.


Wenn dieser ortsüblich ist, ist dieser auch zu erstatten. Da dein Sachverständiger diesen im Gutachten aufgeführt hat, kannst du davon ausgehen dass er ortsüblich und damit erstattungsfähig ist.


Zitat (von zero117):
Eine allgemein gehaltene Kleinmaterialpauschale in meinem Gutachten wurde abgezogen weil bei anderen Positionen im Gutachten bereits Kleinersatzteile als Einzelpositionen genannt wurden.


Das ist keine Begründung für einen Abzug. Kleinersatzteile sind Verbrauchsmaterialien die keine herstellerspezifische Ersatzteilnummer haben aber bei jeder Instandsetzung anfallen. Die Berechnung ist branchenüblich und erstattungsfähig.

Zitat (von zero117):
und 3% als Kleinerdatzteile addiert.



Allerdings sind 2% üblich.


Zitat (von zero117):
.Lohnt es sich wegen den 40,- zu streiten?



Natürlich, ausser du hast zu viel Geld.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Sooo teuer sind die Prüfungen auch wieder nicht.

Stimmt, ist ein Massengeschäft, bedeutet der Prüfer bekommt nicht eine Prüfung pro Woche, sondern 20 pro Tag.
Und dann auch noch Mischkalkulation, bei einem spart man 40 EUR, bei einem nichts, bei einem anderen dafür 1000 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das ist keine Begründung für einen Abzug.


Du hast es nicht verstanden, oder? Schau Dir den Text nochmal an, dann wirst auch Du erkennen, dass dies korrekt ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du hast es nicht verstanden, oder?


Doch, ich schon. ;)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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