hallo!
meinem freund ist beim umzug mein firmenlaptop hinuntergefallen - dieser ist jetzt natürlich defekt
er hat dies natürlich der haftpflichtversicherung gemeldet. da wir gemeinsam in der wohnung wohnen, haben wir auch eine gemeinsame wohnungsversicherung, wo die haftpflicht inkludiert ist.
die versicherung sagt jetzt natürlich, sie zahlt nicht, da es sich bei dem firmenlaptop um einen "in verwahrung genommenen gegenstand" handelt.
1. ist das wirklich so lt. versicherungsgesetz?
2. ich habe ja den laptop nicht selbst runtergeworfen, sondern mein freund. greift da etwa die bestimmung, dass die versicherungsnehmer nicht wechselseitig die versicherung in anspruch nehmen können? aber ich bin ja nicht der geschädigte, sondern meine firma!
bitte um eure hilfe - vielen dank!!!
Firmenlaptop defekt - Versicherung zahlt nicht - in Verwahrung genommener Gegenstand
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hallo,
>>>dass die versicherungsnehmer nicht wechselseitig die
so in etwa.
er ist der der schädiger
du hattest das gerät in verwahrung
ihr seit beide gemeinsam unter diesem vertrag versichert.
da greift dann solch ein deckungsausschluss.
darum sollten unverheiratete paare auch immer eine eigene hv pro person behalten, auch wenn es etwas teurer ist als eine police.
gruß
es gibt bedingungen, da steht drin, daß der VN es anzumeldne hat, sobald er nicht mehr alleine lebt. es spielt laso keine rolle, ob verheiratet oder nicht, i.d.r. wird der versicherer wolen, daß sich beide unter einem vertrag versichern. zwei PHV sind daher u.u. rausgeschmissenes geld.
ich bin mir in diesem fall nicht sicher, ob das mit der verwarhung so stimmt und ob damit wirklich der ausschluß greift...
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bin mir da auch nicht so sicher!
ich hab irgendwie das gefühl, das ist so eine "probiern-wirs-halt-mal" aktion von denen. hab sicherheitshalber noch einen anwalt gefragt... bin gespannt!
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