Firmenlaptop defekt

19. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
simone84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenlaptop defekt

Hallo,
hatte letztes Wochenende einen kleinen Schaden an meinem Firmenlaptop. Mir ist eine Flasche in der Laptoptasche aufgegangen und dadurch ist Flüssigkeit ins Mainbord gelaufen und nun funktioniert meine Netzwerkkarte nicht mehr.

Also kurz gesagt: das Mainbord meines Firmenlaptops muss ausgewechselt werden.

Ich habe mich mit einem Arbeitskollegen unterhalten und dieser meinte, dass die entfallenen Kosten wahrscheinlich ich zahlen muss.

Da ich mich versicherungstechnisch nicht auskenne wollte ich mal fragen ob eine normale Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen würde? Oder bräuchte ich da eine spezielle Versicherung? (Privathaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung)

Ich besitze noch keine Art von Haftpflichtversicherung daher würde mich mal interessieren welche Art von Versicherung eventuell die Kosten übernehmen würde?

Probleme mit der Versicherung?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

deine phv übernimmt soetwas nicht. geliehene, gemietet oder sonstige in verwahrung genommene gegenstände sind in der regel vom versicherungsschutz ausgeschlossen.

weiter sind schäden im zusammenhang mit einer beruflichen tätigkeit ebenfalls meist ausgeschlossen.

frage ist aber, ob du arbeitsrechtlich überhaupt in anspruch genommen werden kannst.

wenn es während deiner arbeitszeit passiert ist und du nicht grob fahrlässig gehandelt hast kann dein AG keine ansprüche erheben.

sollte dein AG ansprüche erheben kontakt zum betriebsrat oder zur gewerkschaft, sofern vorhanden, aufnehmen und beratung suchen. ein RA geht auch aber der will natürlich seine gebühren.

viel erfolg

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#2
 Von 
simone84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

es war außerhalb der arbeitszeit. also ich bekam von der firma einen firmenlaptop. auf dem heimweg dann ist mir die flüssigkeit reingelaufen. klar ist, dass ich auch sagen kann dass es während der arbeitszeit passiert ist, das kann mir ja keiner nachweisen wann und wo es passiert ist.

nur ich befürchte echt, dass ich die kosten übernehmen muss, denn man sieht auch richtig, dass da flüssigkeit reingelaufen ist, denn da sind restflecken usw.

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


immer schön bei der wahrheit bleiben ;)

evtl. ist der AG ja besonders versichert, also kopf hoch.

gruß

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#4
 Von 
simone84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

sollt ich trotzdem lieber eine private haftpflicht abschließen?

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#5
 Von 
simone84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

sollt ich trotzdem lieber eine private haftpflicht abschließen?

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
simone84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

bin selbst in der IT-Branche tätig und mir daher zu 100% sicher dass es keine Chance gibt mir nachzuweisen, wann der Unfall geschah.

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#8
 Von 
GottesHand
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Und? Was willst Du uns damit sagen?
Das Du jetzt ein Private HAftpflicht abschließen willst und den Schaden übermorgen da melden als grad erst passiert?

Du weiß wie man das nennt?

Mehr will ich dazu nicht sagen...

:zoff:

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#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo

@GottesHand

>>>übermorgen da melden als grad erst passiert?

absolut blöde unterstellung :kotz:

hier geht es um die abgrenzung frei- bzw. arbeitszeit.

zudem haben wir ja bereits festgestellt, dass über phv eh nicht versichert, warum also?

>>>Mehr will ich dazu nicht sagen...

gar nichts wär besser gewesen :)

@simone84

wie gesagt, immer bei der wahrheit bleiben aber ein kleinet tip:

deaktiviere die netzwerkkarte onboard, kaufe dir bei ebay für 10€ eine pcmcia netzwerkkarte und das laptop ist wieder uneingeschränkt nutzbar ohne das board zu tauschen.

auf diese art kann der schaden auch behoben werden und dein ag sollte kaum etwas gegen solch einen kompromiss haben solange du ohne probleme arbeiten kannst.

viel erfolg

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#10
 Von 
simone84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich habe mindestens noch 1 jahr zeit es zu melden..

mein ag wird den laptop irgendwann zurück haben wollen, denn die rechner sind geleaset.

selbstverständlich arbeite ich nun mit ner pcmcia lan-karte. das ist ja nicht das problem.

ich wollte mich zumindest etwas nun versicherungstechnisch absichern.z.b. ich schließe nun eine ab und ca in nem halben jahr melde ich den schaden. (ich weiß, es ist gelogen aber wenn ich mir doch sicher bin dass es niemals rauskommt wann der schaden entstanden ist, wieso sollte ich es dann nicht ausnutzen)

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#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

du hast da was nicht verstanden :(

erstmal, muss ich zugeben, hat gotteshand dann wohl doch recht, sorry für meine bemerkung.

denn, das ist besch.....!!!!

und zweitens, ganz laut damit du es endlich kapierst!

EIN PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG WIRD KEINEN SCHADEN AN EINEM BERUFLICHE GENUTZEN ODER ÜBERLASSENEM LAPTOP ÜBERNEHMEN!

abschliessen sollte man aber trotzdem eine.

und nicht zuletzt:

>>>denn die rechner sind geleaset.

geleaste objekte sind meist extra versichert, das verlangen die leasinggeber.

schrieb ich aber auch schon ;)

>>>evtl. ist der AG ja besonders versichert, also kopf hoch.

viele grüße

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