Hallo,
mich würde interessieren wer erfahrungen damit hat, fondsgebundene lebensversicherungen, in diesem fall über 35 jahre und dynamisch, zu kündigen und eventuell hat auch schon jemand von folgender kausel gebrauch gemacht:
Ich widerspreche dem Vertragsabschluß gemäß § 5a
des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), weil ihre Verbraucherinformation nicht dem § 10a
des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) entspricht. Das ergibt sich auch aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 09.Mai 2001 (IV ZR 138/99
und IV ZR 121/00
). Außerdem widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung auf mein Konto. Bitte zahlen Sie alle eingezahlten Beiträge plus 7 % Zinsen zurück, sonst wende ich mich an den Bund der Versicherten.
ich bin für jeden hinweis oder beitrag sehr dankbar.
mit fruendlichen grüßen,
matthias hillebrand
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen Aspecta
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hi,
kündigen kannst du deine Lebensversicherung grundsätzlich. Natürlich ist es dabei mit Nachteilen hinsichtlich Rückkaufswert verbunden. Ich nehme an, dass die Paragraphen, auf die du dich beziehst, mit der Verwendung deiner Beiträge zu tun haben. In diesem Fall kommt es auf das Alter des Vertrages an. Neuderdings haben sämtliche Gesellschaften ihre AVB hinsichtlich eines Urteils des Bundesgerichtshofes geändert.
Ansonsten bleibt dir nur die Möglichkeit, solange in diese Versicherung einzuzahlen bis eine Beitragsfreistellung möglich geworden ist. Siehe Versicherungsbedingungen deines Tarifes.
Im Übrigen lässt sich die Dynamik zu jeder Beitragsfälligkeit mit Frist eines Monats ablehnen.
Hoffe ich konnte dir helfen, bin selber ín dieser Branche tätig und habe gerae einige Erfahrungen mit eben dieser gesellschaft machen dürfen.
Gruß und viel Erfolg, Hagen
Hallo,
ich kann Dir von meinen Erfahrungen berichten. Vielleicht am besten per Mail oder Tel.
Gruß
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hallo
ich will meine Lebensversicherung nach 3,5 Jahren kündigen.
Wie soll die Kündigungsform lauten? Kann ich die eingezahle beiträge zurückfordern?
Wer kann mir da weiterhelfen?
Gruß
Darius
Hallo Darius!
Du solltest die Kündigung zum nächstmöglichen Termin kündigen und um eine schriftliche Bestätigung bitten. Desweiteren möchte man Dir bitte den Rückkaufswert auf das Konto blablabla überweisen. Der Rückkaufswert entspricht NICHT den eingezahlten Beiträgen. Er kann etwas darunter liegen (evtl. Abzug von Bearbeitungsgebühren) oder er kann darüber liegen (bei guter Überschussbeteiligung). Allerdings denke ich bei einer so kurzen Laufzeit nicht, daß Du drüber liegen wirst.
Viele Grüsse
Bianka
P.S.: Die Kündigungsfrist beträgt i.d.R. einen Monat
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