Bei einem Schadenfall hat die Versicherung direkt die Handwerkerfirma beauftragt.
Muß der Versicherte trotzdem gegenüber der Versicherung eine Forderungsabtretung zu Gundsten des Handwerkers erklären ?
Der Versicherte weiß ja nicht über den Auftragsumfang und den
vereinbarten Preis.
-- Editiert icecycle am 14.10.2011 11:10
Forderungsabtretung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
neben Ihrer Schadenminderungspflicht sind Sie u.a. verpflichtet, den Anweisungen des Versicherers im Schadenfall Folge zu leisten. Demnach müssen Sie in dem vorliegenden Fall keiner Abtretung zustimmen ("müssen" im Sinne von "um vertragliche Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht zu verwirken" ).
Rein rechtlich dürfte es auch für den Handwerker nicht von Belang sein, ob Sie die Forderungsabtretung unterzeichnen oder nicht. Denn sobald Ihr Versicherer sich als Auftraggeber profiliert, tritt dieser als Vertragspartner des Handwerkers auf, erwirbt also u.a. die Verpflichtung zur Zahlung.
Nun wäre allerdings folgender praktischer Fall denkbar: Ihr Versicherer beauftragt den Handwerker und leistet (warum auch immer, ggf. auf Ihren Wunsch hin) an Sie . Der Handwerker stellt Ihrem Versicherer seine Arbeit in Rechnung, welcher daraufhin aber auf Sie verweist, da Sie schließlich die Versicherungsleistung bereits erhalten hätten. Nun wendet sich der Handwerker also an Sie, woraufhin Sie wiederum darauf verweisen, dass Sie gar nicht Vertragspartner und somit auch nicht zahlungspflichtig seien usw.
Wie Sie sehen wäre es also durchaus denkbar, dass der Handwerker einen nahezu endlosen Aufwand betreiben müsste, um seine Forderung beglichen zu bekommen. Um diesen Fall von vornherein auszuschließen, legt er Ihnen also die Erklärung zur Forderungsabtretung vor.
Dieser Vorgang ist also durchaus nachvollziehbar, der Begriff "müssen" ist allerdings an dieser Stelle nicht passend.
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Herzliche Grüße,
TachelesNow
-- Editiert TachelesNow am 09.11.2011 19:26
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