Forderungsausfall bei Schaden am KFZ

1. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
danibert
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 17x hilfreich)
Forderungsausfall bei Schaden am KFZ

Hallo zusammen,

X erleidet eine Beschädigung an seinem KFZ (große Beule, Lackschäden), welches auf einem Privatgrundstück (Parkplatz eines Supermarktes) abgestellt war. Laut Gutachten handelt es sich um einen Schaden von ca. 4000,- Euro. Aus dem Schadensbild ergibt sich, dass wahrscheinlich ein Radfahrer an das KFZ angefahren ist. Der Schadenverursacher ist nicht zu ermitteln. Es gibt keine Zeugen. Das KFZ ist nur Teilkasko versichert, eigene Schäden werden also nicht ersetzt.

X hat eine Private Haftpflichtversicherung incl. Forderungsausfalldeckung. Muss diese den Schaden bezahlen, auch wenn der Verursacher nicht ermittelbar ist?

Danke für alle Infos

-- Editiert danibert am 01.05.2013 11:32

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128613 Beiträge, 41004x hilfreich)

quote:
X hat eine Private Haftpflichtversicherung incl. Forderungsausfalldeckung. Muss diese den Schaden bezahlen, auch wenn der Verursacher nicht ermittelbar ist?

Was genau steht denn diesbezüglich in den vertraglichen Vereinbarungen?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 410x hilfreich)

Würde mich sehr wundern, wenn die Forderungsausfallversicherung der privaten Haftpflicht das übernimmt.

Wenn ja, bitte die Gesellschaft hier posten.
Zu der geh ich auch...

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128613 Beiträge, 41004x hilfreich)

In der Regel muss bei solchen Versicherungen der Dritte nicht nur ermittelt sein und der Weg der Vollstreckung ausgeschöpft sein, sondern der Dritte muss den Schaden auch vorsätzlich herbeigeführt haben.



Aber eventuell hat er ja andere vertragliche Vereinbarungen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.904 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.016 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen