Hallo zusammen,
X erleidet eine Beschädigung an seinem KFZ (große Beule, Lackschäden), welches auf einem Privatgrundstück (Parkplatz eines Supermarktes) abgestellt war. Laut Gutachten handelt es sich um einen Schaden von ca. 4000,- Euro. Aus dem Schadensbild ergibt sich, dass wahrscheinlich ein Radfahrer an das KFZ angefahren ist. Der Schadenverursacher ist nicht zu ermitteln. Es gibt keine Zeugen. Das KFZ ist nur Teilkasko versichert, eigene Schäden werden also nicht ersetzt.
X hat eine Private Haftpflichtversicherung incl. Forderungsausfalldeckung. Muss diese den Schaden bezahlen, auch wenn der Verursacher nicht ermittelbar ist?
Danke für alle Infos
-- Editiert danibert am 01.05.2013 11:32
Forderungsausfall bei Schaden am KFZ
1. Mai 2013
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Frage vom 1. Mai 2013 | 11:30
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 17x hilfreich)
Forderungsausfall bei Schaden am KFZ
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#1
Antwort vom 1. Mai 2013 | 17:06
Von
Status: Unbeschreiblich (128613 Beiträge, 41004x hilfreich)
quote:
X hat eine Private Haftpflichtversicherung incl. Forderungsausfalldeckung. Muss diese den Schaden bezahlen, auch wenn der Verursacher nicht ermittelbar ist?
Was genau steht denn diesbezüglich in den vertraglichen Vereinbarungen?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 1. Mai 2013 | 19:45
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 410x hilfreich)
Würde mich sehr wundern, wenn die Forderungsausfallversicherung der privaten
Haftpflicht das übernimmt.
Wenn ja, bitte die Gesellschaft hier posten.
Zu der geh ich auch...
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#3
Antwort vom 1. Mai 2013 | 19:54
Von
Status: Unbeschreiblich (128613 Beiträge, 41004x hilfreich)
In der Regel muss bei solchen Versicherungen der Dritte nicht nur ermittelt sein und der Weg der Vollstreckung ausgeschöpft sein, sondern der Dritte muss den Schaden auch vorsätzlich herbeigeführt haben.
Aber eventuell hat er ja andere vertragliche Vereinbarungen ...
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