Hallo,
ich bin neu hier und brauche etwas Hilfe. Kurz vor Weihnachten gab es in meiner WG / möbliertes Wohnen einen Küchenbrand. Ich habe als erstes den Alarm gehört und versucht zu löschen bevor dann auch der Hausmeister und der Vermieter dazu gekommen sind.
Nachdem ich aus dem Krankenhaus zurück war, meinte einer der anderen Mitbewohner er hätte gesehen wie ich etwas gekocht hätte kurz vor dem Brand. Ich kann mich aufgrund des Schocks und einer Rauchvergiftung jedoch nicht mehr genau erinnern was passiert ist, nur bruchstückhaft an meine Löschversuche.
Ich war schon bei der Polizei und habe ausgesagt, nach deren Meinung und der Staatsanwaltschaft ist es falls ich wirklich etwas gekocht habe maximal einfache Fahrlässigkeit. Ich gebe immer darauf Acht alle Platten auszuschalten nach dem kochen. Es könnte sein das der Herd defekt war und die Platte auf die ich das Kochgeschirr zum abkühlen gestellt habe wieder geheizt hat oder das jemand anderes es aus Versehen auf eine warme Platte geschoben hat. Natürlich könnte die Platte auf die ich das Kochgeschirr gestellt habe auch noch warm gewesen sein und ich habe es nicht bemerkt.
Nun behauptet die Gebäudeversicherung ich hätte eine Pfanne auf den Herd gestellt und wäre dann einfach gegangen. Das wäre grob Fahrlässig und ich müsste nun alles zahlen. Da ich ausgerechnet jetzt keine Haftpflichtversicherung hatte wäre das mein Ruin. Wie gesagt hat mich die Polizei darin bestätigt das alle von mir aufgezählten Szenarien maximal einfach Fahrlässig wären und die Gebäudeversicherung somit keine Regressansprüche hat.
Nun brauche ich Hilfe dabei der Versicherung einen Brief zu schreiben in dem ich die Situation darstelle, da ich keine Ahnung von Formalitäten habe, habe ich aber Angst etwas falsch zu schreiben.
Kann mir jemand dabei helfen?
PS: Ich werde diese Woche auch einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen.
Formal korrekte Antwort bei Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



ZitatKann mir jemand dabei helfen? :
Ja, da wäre ein Anwalt wohl hilfreich.
Das wäre es wohl, aber ich kann mir absolut nix leisten und kann ja auch nicht ewig mit meiner Antwort an die Versicherung warten.
Wie gesagt werde ich mir diese Woche einen Beratungshilfeschein holen aber die Antwort muss wohl schon vorher raus.
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Zitataber die Antwort muss wohl schon vorher raus. :
Warum das "müssen"?
Jeder hat das Recht vor so einer Antwort einen Anwalt zu konsultieren.
Man sollte sich da nicht unter Druck setzen lassen ...
Egal ob grobe oder einfache Fahrlässigkeit - beides führt zu einem Schadenersatzanspruch des Vermieters welche aufgrund der rechtlichen Konstellation auf den Versicherer übergeht.
Eine Rechtsberatung sehe hier als oberste Priorität an, vorher sollte man dem Versicherer keine Zugeständnisse machen.
Je nach Höhe der Forderung, sind die meisten Versicherer aber auch bereit eine Ratenzahlung zu akzeptieren. (bei entsprechender Ratenhöhe und Laufzeit)
Die Alternative wäre ja nur, dass sie einen Titel erwirkt und bei Vollstreckung auch nicht viel zu holen wäre.
In Ausbildung/Student? ggf, daher noch über die Eltern haftpflichtversichert?
Wie sehen Haupt- und Untermietverträge aus? Zahlt man die Gebäudeversicherung bei den Betriebskosten mit?
Die Aussagen der Polizei, welcher Grad der Fahrlässigkeit möglicherweise vorliegt, sind irrelevant.
-- Editiert von Tasti123 am 05.02.2018 14:34
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