Guten Abend,
Zuerst einmal zu mir: Ich bin 18 Jahre und habe seit 07 meinen Führerschein. Mein bisheriger Beitragssatz betrug 110€ monatlich, ab dem 01.01.08 hat sich durch den Unfall, und die daraus folgende Hochstufung mein Beitragssatz auf über 180€ erhöht.
Jetzt habe ich eine Frage bezüglich meiner Autoversicherung, und zwar habe ich letztes Jahr im Dezember einen selbst verursachten Unfall mit meinem KFZ gebaut, der einen Schaden von knapp 1,100€ beim Unfallgegner verursacht hat. Ich habe vor einigen Tagen endlich alle schriftlichen Unterlagen von meiner Versicherung zugeschickt bekommen, also den Bericht über die regulierte Schadenssumme, und den Nachtrag zum Versicherungsschein in dem der Beitragssatz von 85% (durch Mutter-Kind Regelung so niedrig angefangen) auf 140% rückwirkend ab dem 01.01.08 erhöht wurde. Jetzt die Frage ob ich durch die Beitragserhöhung die ja ab dem 01.01 bei mir in Kraft getreten ist außerordentlich Kündigen kann, und vor allem wenn ich das tue, ich nicht mehr die restlichen Beiträge für den Rest des Jahres bzw des Vetragsjahres zahlen muss, was ja bei der Kündigung auf Grund des Schadens der Fall wäre.
Ich bedanke mich für alle Antworten die mir weiter helfen.
Frage bezüglich außerordentlicher Kündigung (Autovers.)
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



hallo,
nein. eine beitragserhöhung aufgrund sanierung nach schaden ist kein sonderkündigungsgrund. neben erhöhung der Vst. übrigens der einzige.
abgesehen davon, die 85% mutter / kind regel führt nur ein VU was mit K anfängt (meines wissens). bei allen anderen müsstest du eh mit 140% anfangen, durch einen wechsel würdest du also nix gewinnen.
wie hoch war der schaden? vielleicht lohnt sich ja ein rückkauf.
gruß
bisheriger beitrag: 110€
x12 = 1320 € jahresbeitrag
neuer beitrag: 180€
x12 = 2160 € jahresbeitrag
alleine fürs erste jahr beiträgt die mehrprämie ja schon 840 €, da würde es sich sicher lohnen, den schaden selbst (an die versicherung zurück)zu zahlen.
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Könnt ihr mir noch sagen wie sich das dann mit den bisherigen Beiträgen verhält, wenn ich den Schaden selber abgleichen würde? Bekomme ich dann den Mehrbetrag den ich in den letzten Monaten gezahlt habe also die 70€ mehr, zurück gezahlt oder gehen die verloren? Wenn ich den Schaden selber abgleiche, geht es dann sogar vllt. so weit, das die Versicherung mich sogar runterstufen würde (der Unfall war im letzten Jahr im Dez., wäre der Schaden nicht dazwischen gekommen, wäre ich jetzt auf 80% gekommen), weil ja in dem Fall der Schaden für die Versicherung, faktisch gar nicht existieren würde? Und besteht die möglichkeit sowas auch in mehreren Raten zu zahlen? Der Schaden belief sich auf 1,100€.
Danke für eure Antworten.
-- Editiert von Nalash am 19.02.2008 18:53:27
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