Frage zu Ablehnung der Kostenübernahme der RS-Versicherung

31. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
daniel123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Frage zu Ablehnung der Kostenübernahme der RS-Versicherung

Moin,
fiktiv wurde jemanden von seiner Großtante eine Immobilie zu ihren Lebzeiten geschenkt. Die Schenkung wurde rechtskräftig vollzogen und der neue Eigentümer steht alleinig im Grundbuch.
Nun melden sich Nacherben (es gab kein Nacherbenvermerk im Grundbuch etc.) und fordern die Herausgabe der geschenkten Immobilie.
Die Rechtsschutzversicherung lehnt nun die Kostenübernahme für den Beschenkten ab, da sie keine Kosten aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts übernehmen.
Würde dieser Fall des Beschenkten denn überhaupt in diesen Bereich fallen? Der Beschenkte hat weder etwas geerbt noch ist er mit der gegnerischen Partei verwandt (es sind die Enkel des vor seiner Geburt verstorbenen Mannes seiner Großtante aus erster Ehe).

Was denkt ihr?

Gruß
daniel123

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von daniel123):
noch ist er mit der gegnerischen Partei verwandt

Zum einen ist das egal (oder gibt es Ausschlüsse die auch Verwandte betreffen?)



Zitat (von daniel123):
(es sind die Enkel des vor seiner Geburt verstorbenen Mannes seiner Großtante aus erster Ehe).

Und das ist jete warum genau keine Verwandtaschft?



Zitat (von daniel123):
Würde dieser Fall des Beschenkten denn überhaupt in diesen Bereich fallen?

Ich bin der Auffassung das Nacherben durch aus was mit "Erbrecht" zu tun haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daniel123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von daniel123):
noch ist er mit der gegnerischen Partei verwandt

Zum einen ist das egal (oder gibt es Ausschlüsse die auch Verwandte betreffen?)

Weil Familienrecht meinem Verständnis nach nur in der Familie gilt und eine Verwandtschaft nicht durch eine Ehe begründet wird und die Person somit nicht mit den Enkeln des verstorbenen Ehepartners verwandt ist, insbesondere da die Enkel auch noch von einer Nichtverwandten (1 Ehefrau) stammen.

Zitat (von daniel123):
Würde dieser Fall des Beschenkten denn überhaupt in diesen Bereich fallen?

Ich bin der Auffassung das Nacherben durch aus was mit "Erbrecht" zu tun haben.


Der Beschenkte wurde beschenkt und hat nicht geerbt. Zwar wurde auch im Testament das Objekt erwähnt, es wurde jedoch zu Lebzeiten rechtskräftig verschenkt.

0x Hilfreiche Antwort

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