Moin,
fiktiv wurde jemanden von seiner Großtante eine Immobilie zu ihren Lebzeiten geschenkt. Die Schenkung wurde rechtskräftig vollzogen und der neue Eigentümer steht alleinig im Grundbuch.
Nun melden sich Nacherben (es gab kein Nacherbenvermerk im Grundbuch etc.) und fordern die Herausgabe der geschenkten Immobilie.
Die Rechtsschutzversicherung lehnt nun die Kostenübernahme für den Beschenkten ab, da sie keine Kosten aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts übernehmen.
Würde dieser Fall des Beschenkten denn überhaupt in diesen Bereich fallen? Der Beschenkte hat weder etwas geerbt noch ist er mit der gegnerischen Partei verwandt (es sind die Enkel des vor seiner Geburt verstorbenen Mannes seiner Großtante aus erster Ehe).
Was denkt ihr?
Gruß
daniel123
Frage zu Ablehnung der Kostenübernahme der RS-Versicherung
31. Juli 2017
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Frage vom 31. Juli 2017 | 14:58
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Frage zu Ablehnung der Kostenübernahme der RS-Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 1. August 2017 | 00:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119497 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitatnoch ist er mit der gegnerischen Partei verwandt :
Zum einen ist das egal (oder gibt es Ausschlüsse die auch Verwandte betreffen?)
Zitat(es sind die Enkel des vor seiner Geburt verstorbenen Mannes seiner Großtante aus erster Ehe). :
Und das ist jete warum genau keine Verwandtaschft?
ZitatWürde dieser Fall des Beschenkten denn überhaupt in diesen Bereich fallen? :
Ich bin der Auffassung das Nacherben durch aus was mit "Erbrecht" zu tun haben.
#2
Antwort vom 1. August 2017 | 00:23
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat:Zitatnoch ist er mit der gegnerischen Partei verwandt :
Zum einen ist das egal (oder gibt es Ausschlüsse die auch Verwandte betreffen?)
Weil Familienrecht meinem Verständnis nach nur in der Familie gilt und eine Verwandtschaft nicht durch eine Ehe begründet wird und die Person somit nicht mit den Enkeln des verstorbenen Ehepartners verwandt ist, insbesondere da die Enkel auch noch von einer Nichtverwandten (1 Ehefrau) stammen.
ZitatWürde dieser Fall des Beschenkten denn überhaupt in diesen Bereich fallen? :
Ich bin der Auffassung das Nacherben durch aus was mit "Erbrecht" zu tun haben.
Der Beschenkte wurde beschenkt und hat nicht geerbt. Zwar wurde auch im Testament das Objekt erwähnt, es wurde jedoch zu Lebzeiten rechtskräftig verschenkt.
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