Hallo erstmal,
Habe ein kleineres Problem mit meiner KFZ-Haftpflichtversicherung.
Also,
Durch einen dummen Fehler meinerseits musste ich letztes Jahr meine Versicherung für mein Auto wechseln bzw. bekam meine damalige Versicherung gekündigt. Nun brauchte ich natürlich eine neue Versicherung. Also ging ich zu Versicherung A und besorgte mir dort eine Deckungskarte ohne Angaben von Kontodaten, Unterschrift etc.. Noch bevor ich diese Deckungskarte bei meiner zuständigen Stadtverwaltung abgeben konnte, hörte ich von Versicherung B, die mir eine Versicherung zu weitaus besseren Konditionen anbot. Also besorgte ich mir bei Versicherung B eine Deckungskarte und gab die Deckungskarte von Versicherung B bei meiner zuständigen Stadtverwaltung ab. Daraufhin vernichtete ich die Deckungskarte von Versicherung A. Ein paar Wochen später bekam ich nun von Versicherung A Post über meinen fälligen Beitrag. Ich rief sofort beim Kundendienst an. Der Kundendienst notierte sich alles, und meinte, das ich von ihnen hören würde. Das hab ich nun auch bis letztens Freitag nicht mehr, da bekam ich dann prompt Post von einem Inkasso-Büro. So wurden aus ca. 260 Euro Versicherungsbeitrag, 600 Euro.
Nun zu meiner Frage: Ab wann geht man mit einem Versicherer eine KFZ-Haftpflichtversicherung ein? "Unterschreibt" man quasi bereits den Vertrag mit dem Abholen der Deckungskarte? Falls der Vertrag nicht rechtens ist, kann ich etwas dagegen tun? Zur Erinnerung: der Versicherungs-Zeitraum von Versicherung A, bei der ich weder eine Unterschrift geleistet, noch meine Kontodaten angegeben hab, wurde von Versicherung B, bei der ich eine Unterschrift geleistet hab, und mit der ich meiner Meinung nach erst einen gültigen Vertrag eingegangen bin, abgedeckt!
Bitte um Hilfe,
Danke, Dominik
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-- Editiert am 19.04.2011 06:46
Frage zur KFZ-Haftpflicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zunächst einmal können nicht rechtens aus einer Forderung über 260,-- durch die Einschaltung eines Inkassobüros 600,-- werden.
Sie sollten der Versicherung schriftlich mitteilen, dass keine Deckungskarte Ihres Unternehmens verwendet wurde um ein Pkw anzumelden.
Mangels verwendeter Deckungskarte sei auch kein Fahrzeug bei ihnen tatsächlich versichert gewesen.
Insofern würden Sie um Prüfung bitten, ob die Forderung aufrechterhalten würde.
Sollte bis zum ??.??.???? keine Rückmeldung erfolgen, dann würden Sie die Angelegenheit zur Prüfung einem Rechtsanwalt vorlegen und im Falle der Unbegründetheit der Forderung -wovon sie ausgingen- die Kosten bei ihr geltendmachen.
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Hallo,
es könnte sein, dass als Sie sich die Deckungsnote von VR A geholt haben eine elektronische Deckungszusage zum Amt gegangen ist. Somit ist auch zuerklären wie der Versicherer A an Ihre KFZ Daten kommt. Oder haben Sie in dem Versicherungsbüro sich erstmal ein KFZ Angebot machen lassen ? Dann kann es sein das von dort ein Antrag an den Versicherer gegangen ist. Man muss heute keine Anträge mehr dazu unterschreiben. Haben Sie eine Police bekommen ? Einspruch und und geleichzeitig Widerspruch einlegen. Beim Amt nachfragen welche Versicherer dort hinterlegt ist und beim jetzigen Versicherer ( Agentur ) um Hilfe bitten.
VG Iris
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