Hallo,
mich würde interessieren, wie Ihr die folgende Klausel aus einer Versicherungsbedingung werten würdet.
Meint Ihr, dass die Teilnahme an einer Abitur-Nachprüfung mitversichert ist? Es geht um folgenden Absatz:
quote:
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer
Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung
unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt
oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende
stattfinden soll
Die Versicherung ist der Meinung, dass eine Abiturnachprüfung nicht versichert ist, da die Prüfung zum Zeitpunkt der Nachprüfung noch nicht abgeschlossen sei. Die Schule bescheinigte, dass eine Teilnahme zum bestehen des Abiturs notwendig war. Eine erneute Prüfung ist nicht möglich. Einmal durchgefallen = immer durchgefallen.
Wie beurteilt ihr das?
Gruß,
Tobias
-----------------
""