Fragen zum GKV-Austritt

5. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)
Fragen zum GKV-Austritt

Salü,

angenommen jemand verdient SV-pflichtig € 40.000 p.a.

Er nimmt noch einen Nebenjob auf, ebenfalls SV-pflichtig, das € 10.000 p.a. abwirft.

1 - wann endet dann frühestens die Zwangsmitgliedschaft in der GKV? D.h. ab welcher Zeit nach Überschreiten der Grenze kann er wechseln?

2 - wenn er den Nebenjob beendet: wann tritt GKV-Pflicht wieder ein? Sofort?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Gegenfrage :

Kann der VN von dem bisschen drüber über die Bemessungsgrenze auch mal Frau und Kind(er) mitversichern ?

zu 1.

Das kommt darauf an. Wenn Du nachweislich jeden Monat über der Grenze liegst sofort, wenn Du aber monatlich knapp drunter liegst, aber in Jahressumme dann durch Sonderzahlungen darüber, dann mit der Jahresmeldung. Du wirst dann statt Pflichtmitglied ein freiwilliges Mitglied.

2. Ist nicht so einfach zu beantworten, da es hier auf Dein Alter und die Vorversicherungszeiten ankommt.

Gruß

Michael

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