Also ich habe seid Mai 2015 neue KV abgeschlossen Vertrag wurde gemacht zum 08.05 musste aber den kompletten Monatsbeitrag zahlen. Jetzt geht's darum habe am 07.01 2016 Termin zu Entbindung Versicherung will aber die Kosten erst ab dem 08.01. übernehmen da es eine 8 Monatige Wartefrist gibt. Und Vertrag erst am 08.05 2015 geschlossen wurde. Ist das rechtens da ich ja wie schon gesagt den kompletten Beitrag zahlen musste. Habe halt etwas Angst wenn das Baby vorher kommt.
Fragen zum Vertrag
14. Dezember 2015
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Frage vom 14. Dezember 2015 | 08:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Vertrag
#1
Antwort vom 14. Dezember 2015 | 14:22
Von
Status: Philosoph (12856 Beiträge, 4632x hilfreich)
Zitat:Auch die besondere Wartezeit fängt mit dem Versicherungsbeginn in der privaten Krankenkasse an und kann bis zu acht Monaten betragen. Die besondere Wartezeit gilt für Zahnbehandlung, kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz, Entbindung, bzw. Schwangerschaft und Psychotherapie. Während dieser Zeitspanne von acht Monaten hat der Versicherte, genau wie bei der allgemeinen Wartezeit, keinen Anspruch auf eine Leistungspflicht und somit keinen umfassenden Versicherungsschutz. Sollte es nun vorkommen, dass während dieser Wartezeit ein Versicherungsfall aus diesem Bereich auftreten sollte, so greift die Leistungspflicht trotzdem erst nach Ablauf der Frist, außer es handelt sich um einen Unfall. Auch hier gilt wieder zu beachten, dass diese Frist nur für Versicherte gilt, die sich neu versichern und nicht für Versicherungsnehmer, die von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln. Die gesetzten Fristen der besonderen Wartezeit können auch zwischen den unterschiedlichen Anbietern der privaten Krankenkassen variieren. Manche Versicherer reduzieren die Zeitspanne auf fünf Monate, nach deren Ablauf der volle Versicherungsschutz greift. Es gibt allerdings auch Personengruppen, die von der Wartezeit gänzlich ausgenommen sind.
Quelle: Krankenkassen.net
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