Freiwillige KV - kein Wiederrufsrecht?

17. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Johannes K
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
Freiwillige KV - kein Wiederrufsrecht?

Ich habe mich bei der AOK am 27.12.11 nachträglich für die zeit von 1.10.11 - 31.11.11 freiwillig versichern lassen, da ich in dieser zeit im ausland war. am 3.1.2012 kam die bescheinigung von der AOK dass ich als freiwilliges mitgleid aufgenommen wurde.

ich würde das nun aber gerne rückgängig machen - da ich falsch beraten wurde seitens der AOK. ab wann gilt mein 14 tätiges wiederrufsrecht? ab 3.1.? bzw gibt es überhaupt noch eine möglichkeit dass ich die freiwillige versicherung nicht zahlen muss?

vielen dank für eure hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es kein Widerrufsrecht. Bei einer belegbaren Falschberatung greift ggf. ein sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch. Man wird dann ggf. so gestellt, wie man sich bei einer korrekten Beratung entschieden hätte.

Bei Problemen kann die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse weiterhelfen:

Beschwerden

Gruß

RHW



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#2
 Von 
Johannes K
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

danke!!!!

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